1400 Anträge auf Entschädigung von Impfschäden
WIEN. Wer bei Nebenwirkungen nach einer Impfung gesundheitliche Schäden erlitten hat, kann einen Antrag auf Entschädigung gemäß Impfschadengesetz stellen.
Nachdem in Österreich fast 19 Millionen Corona-Impfungen verabreicht worden waren, stellten 1400 Menschen einen solchen Antrag. Sieben Anträge sind laut Gesundheitsministerium per Bescheid bewilligt worden. Fünf Personen wurde eine einmalige Zahlung in Höhe von durchschnittlich 1580 Euro zuerkannt, zwei erhielten eine befristete Rente von durchschnittlich 900 Euro. Sie entwickelten deutliche Gesundheitsprobleme, wie Herzmuskelentzündungen oder Thrombosen.
Seit den ersten Corona-Impfungen am 27. Dezember 2020 bis zum Stichtag 22. Juli hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), das Impfnebenwirkungen registriert, 51.026 Meldungen von vermuteten Nebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung erhalten.
- Wien heute: Entschädigung für Impfschäden
Der Großteil dieser Meldungen betraf typische Impfreaktionen, wie sie in klinischen Studien im Zulassungsverfahren beschrieben wurden: Kopfweh, Fieber, Müdigkeit oder Schmerzen an der Einstichstelle. Die meisten Meldungen betrafen den Impfstoff von AstraZeneca (12,01 pro 1000 Verabreichungen), die wenigsten von BioNTech/Pfizer (1,67 pro 1000 Stiche).
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