Lebenslange Haft für Mordversuch in Grazer Gefängnis
GRAZ. Ein Mann ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Er soll im Vorjahr einen Mithäftling in der Justizanstalt Karlau mit einem Messer einen heftigen Stich in den Bauch versetzt haben. Der Angeklagte, der mehrfach vorbestraft ist, erklärte, das Opfer sei "auf die Messerklinge gefallen". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte war die vergangenen fünf Jahre durchgehend wegen verschiedener Delikte in Haft. Abgesehen von der ersten Tat hatte er alle anderen im Gefängnis begangen. Es handelte sich meist um Körperverletzungen. Dass er als gefährlich eingestuft wurde, zeigte schon die Tatsache, dass er von vier Justizwachebeamten begleitet wurde, die die meiste Zeit eng um ihn herumstanden.
Angeklagt war diesmal der Angriff auf einen Zellengenossen, den er im Schlaf mit einem langen Brotmesser in den Bauch gestochen haben soll. Der Stich war so heftig, dass sich die 21 Zentimeter lange Klinge rechtwinkelig verbog, beschrieb Staatsanwalt Rudolf Fauler: "Das Messer drang im Oberbauch ein und durchstach den Magen beidseitig". Er war überzeugt davon, dass der Beschuldigte die Tat begangen hatte, weil dieser eine Erpressung seiner Freundin durch den Zellengenossen vermutete.
Das Zusammenleben mit einem zweiten Georgier und einem Tschetschenen in der Zelle war nicht ganz reibungsfrei. Eine Rolle spielten zwei Handys und ein Brotmesser, alles an sich unerlaubte Dinge in der Haft. Der Beschuldigte vermutete, dass der Tschetschene seine Freundin per Handy erpressen würde und soll ihn daher im Schlaf mit dem Brotmesser attackiert haben. "Wir haben Streit gehabt, er ist mit dem Fuß auf das Messer gestiegen und dann auf die Klinge gefallen", lautete die Version des Angeklagten. Vor der Polizei hatte er allerdings angegeben, er habe "mit Kraft" zugestochen. "Da war von Drauffallen keine Rede", merkte Richterin Barbara Schwarz an.
Als der unbeteiligte Zellengenosse als Zeuge vorgeführt wurde, sagte der Angeklagte laut: "Wir hatten Streit und das Messer ist auf den Boden gefallen" - offenbar wollte er dem Zeugen den letzten Stand der Dinge mitteilen. Die Richterin fand die Bemerkung sehr aufschlussreich und fragte den Zeugen, ob er Angst hätte. Dieser verneinte, verwickelte sich dann aber auch in Widersprüche. Messer wollte er nie eines gesehen haben, und vom Streit habe er auch nicht viel mitbekommen. Dass er die Wache verständigt hatte, wollte er auch nicht mehr zugeben. "Das ist das Problem mit Lügen. Das muss man können und durchhalten", bemerkte die Richterin.
Das Opfer selbst konnte nicht viel sagen: "Ich bin durch den Stich aufgewacht", gab der Mann an. Er musste einen Monat im Krankenhaus bleiben. Der Angeklagte soll vor der Tat eine Stunde mit seiner Freundin in der Slowakei telefoniert haben und sehr aufgebracht gewesen sein. "Seit er das Handy bekommen hat, hat es angefangen", beklagte sich das Opfer über die schlechte Stimmung in der Zelle, an der seiner Meinung nach die beiden Mobilfunktelefone mit schuld waren. "Das kommt von den Handys in der Zelle. Wenn ihr keine hättet, hättet ihr keinen Stress", bemerkte die Richterin.
Die Geschworenen befanden den Angeklagten für schuldig und verhängten mit lebenslanger Haft die Höchststrafe. Der Angeklagte kündigte an, Rechtsmittel zu ergreifen, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.