Land erhöht Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung
LINZ/WIEN. Das Land Oberösterreich erhöht die Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung um rund 30 Prozent. Ab 1. April sollen Personen, die bis zu 50.000 Euro pro Jahr netto verdienen, in den Genuss der Wohnbauförderung kommen können. Derzeit liegt die Grenze bei 39.000 Euro.
Bei zwei Personen soll es von 65.000 auf 85.000 nach oben gehen. Für jede weitere Person werden künftig 7500 statt 6000 Euro berücksichtigt. Der Entwurf für die novellierte Verordnung ging am Montag in Begutachtung.
"Wer etwas leistet, soll sich auch etwas leisten können. Mit der Erhöhung liegen wir bei den Einkommensgrenzen im bundesweiten Spitzenfeld", sagte Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP). "Nach einer umfangreichen Evaluierung und sorgfältigen Recherche sind wir zum Schluss gekommen, dass es einer Erhöhung der Einkommensgrenzen bedarf", sagte Landeshauptmann-Stellvertreter und Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner (FP) mit Verweis auf "die hohen Baupreise, die massiv gestiegenen Finanzierungskosten und die unsägliche KIM-Verordnung (strengere Kreditvergaberegeln, Anm.)". SP-Wohnbausprecher Peter Binder reagierte auf die Ankündigung: Die Erhöhung der Einkommensgrenzen sei "nett". Er forderte aber eine Verdoppelung des Landesdarlehens auf zumindest 150.000 Euro.
Steuerliche Anreize
In Wien traten am Montag Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer und Josef Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz, gemeinsam auf und forderten von der Bundesregierung angesichts der starken Rückgänge in der Bauwirtschaft ein Maßnahmenpaket, um die Bauwirtschaft wieder anzukurbeln. Es gehe um 310.0000 Beschäftigte.
Es brauche in drei Bereichen wesentliche Änderungen. Das seien der Ausbau der Wohnbauförderung, steuerliche Maßnahmen wie Freibeträge und degressive Abschreibung sowie Erleichterungen bei der Finanzierung. Die KIM-Verordnung müsse gelockert werden.
Wie berichtet, hat Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) vor gut einer Woche ein Bau- und Sanierungsprogramm angekündigt, Details werden demnächst vorgelegt. Die Förderpauschalen des Bundes für die thermische Gebäudesanierung wurden schon mit Jahreswechsel verdreifacht.
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