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Zwei Tote: Lenker muss vier Monate ins Gefängnis

Von Hannes Fehringer   24.September 2020

Wenigstens beruflich läuft das Leben von Rene R.* wieder auf Schienen. Der Chef des Kfz-Mechanikers weiß um die Vorgeschichte des jungen Mitarbeiters Bescheid und gibt ihm eine Chance.

Die will der junge Mann aus dem Bezirk Steyr-Land auch nutzen und Geld verdienen, mit dem er 46.000 Euro Buße an hinterbliebene Eltern und Geschwister bezahlt, zu der er gestern von Richter Christoph Mayer am Landesgericht Steyr verurteilt wurde. Daneben absolviert Maurice M. eine Therapie gegen das Trinken und zur Gewaltfreiheit. Er wird sie auch fortsetzen, wenn er in der Justiz vier Monate Haft antritt.

"Wir sollen hier nichts umkehren", sagte selbst Verteidiger Farid Rifaat. "Er ist hier klar der Täter und nicht das Opfer, auch wenn er sein ganzes Leben an das Geschehene denken wird." Dazu passe die Geständigkeit seines Mandanten. "Der aber erst zugegeben hatte, gefahren zu sein, als die Polizei die DNA-Proben an Airbags und Sicherheitsgurten abnahm", wendete Richter Mayer ein.

Das Unheil begann heuer am 18. März mit einer Liebesgeschichte: Der Teenager hatte seine neue Freundin Isabelle S. (15) aus Leonstein seinen Eltern vorgestellt, dann fuhr er mit ihr zu einer privaten Feier, wo getrunken wurde. Nach drei Uhr morgens brach das Paar zur Heimfahrt auf. Rene R., der beim Fest Alkohol getrunken hatte, nahm auch seinen besten Freund Pascal M. (20) aus Bad Hall auf dem Rücksitz mit.

"Das kann nicht sein"

Der Lenker, bei dem 0,96 Promille Alkohol im Blut gemessen wurden, raste mit seinem VW Golf mit 125 km/h über die Landstraße und flog in Adlwang aus der Kurve. Das Auto schlitterte mit voller Wucht bei einem Bauernhof gegen einen Baum. Der 19-Jährige erwachte schwer verletzt aus der Bewusstlosigkeit und holte den Altbauern Karl S. aus dem Bett, der die Rettung rief. Zu spät: Die Beifahrer lagen beide schon tot auf der Wiese bzw. am Beifahrersitz. Karl S. sagte aus, dass sich der Angeklagte wiederholt über das tote Mädchen beugte, es küsste und rief: "Das kann nicht sein, das kann nicht sein!"

Richter Christoph Mayer verurteilte den Beschuldigten zu 16 Monaten Haft, zwölf davon bedingt. Vier Monate muss Rene R. ins Gefängnis. "Ich kann nicht die ganze Haftstrafe nur bedingt aussprechen, weil das Urteil abschreckend wirken soll auf jene, die eventuell genauso verantwortungslos handeln würden", sagte Richter Mayer. Nach allseitigem Rechtsmittelverzicht ist das Urteil rechtskräftig.

* Name von der Redaktion geändert

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24. April 2024