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Zahlungsschwierigkeiten: Was jetzt zu beachten ist

Von Manuela Kaltenreiner und Gerhild Niedoba, 27. März 2020, 00:04 Uhr
Zahlungsschwierigkeiten: Was jetzt zu beachten ist
Kurzarbeit oder Kündigung: Oft sind Zahlungsschwierigkeiten programmiert. Bild: Colourbox

LINZ. Die AK rät Betroffenen, die nun in finanzielle Notlage geraten, mit Zahlungsempfängern neue Rückzahlungsweise zu vereinbaren.

LINZ. Was tun, wenn einem die Rechnungen über den Kopf steigen? Kurzarbeit oder gar eine Kündigung stellen viele Personen vor ungeahnte Schwierigkeiten. So können Einbußen oder der komplette Wegfall des Einkommens rasch zu finanziellen Engpässen bis hin zu Zahlungsschwierigkeiten (Rückzahlung von Krediten, etc.) führen. Auch mit solchen Problemen haben sich etliche Leser an die OÖN gewandt.

Keine Lösung ist es, fällige Zahlungen einfach nicht zu begleichen. Das führe nur zu zusätzlichen Kosten und unangenehmen Konsequenzen, warnt auch die Komsumentenschutz-Abteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich. „Man darf den Kopf nicht in den Sand stecken“, sagt AK-Konsumentenschützerin Ulrike Weiß.
Sie rät Betroffenen, den Zahlungsempfänger zu kontaktieren (per E-Mail, damit man einen Nachweis über die Vereinbarungen hat): Dies kann entweder über die Ombudsstelle der Bank, der Bausparkasse oder des Leasingunternehmens erfolgen, mit dem eine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

Der Grund für den finanziellen Engpass muss geschildert werden. „Teilen Sie mit, welche Änderungen der Rückzahlungsvereinbarung Sie vorschlagen und wie lange diese andauern soll“, rät Weiß. Vereinbart werden können etwa Ratenstundung oder Ratenreduktion bis hin zu einem tilgungsfreien Kredit für einen gewissen Zeitraum.
Vorsicht gilt bei zu langer Ratenstundung und -reduktion: Auch während der Stundung bzw. Reduktion fallen Zinsen an, wodurch sich die offene Forderung erhöht.

 

Infos unter der AK-Rechtsschutzhotline (050/6906-1) bzw. www.ooe.arbeiterkammer.at

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Autorin
Manuela Kaltenreiner
Manuela Kaltenreiner
Autorin
Gerhild Niedoba
stv. Leiterin Regionalressort
Gerhild Niedoba

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1  Kommentar
1  Kommentar
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( Kommentare)
am 27.03.2020 13:34

Es ist sehr wichtig, sich mit den Gläubigern in Verbindung zu setzen, wenn man eine Rechnung nicht begleicht. Wenn nichts geschieht, ist der Gläubiger vonseiten seiner Versicherung verpflichtet, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Wenn aber ein Vorschlag oder ein Tilgungsplan vom Schuldner vorgelegt wird, hat dieses auch für die Versicherung des Gläubigers eine aufschiebende Wirkung. Natürlich muss dieser Tilgungsplan eingehalten werden.

Also nicht einfach "schleifen lassen", sondern sich sofort in Kontakt mit der Gläubigerfirma setzen. Wenn du dich nicht gleich meldest, ist es zu spät. Die Firmen haben dann nichts mehr zu sagen, das geht dann nur mehr über die Versicherung und die schlägt mit dem Rechtsweg zu.

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