Wolf-Abschuss als rechtliche Grauzone
LINZ. Wölfe gelten auf EU-Ebene als priorisiert und geschützt. Ein Abschuss des Raubtieres ist jedoch nicht unbedingt rechtswidrig.
"Der Abschuss eines Wolfes darf kein Tabuthema sein, sondern ist für uns ein wesentlicher Teil des Herdenschutzes", sagt Landwirtschaftskammerpräsidentin Michaela Langer-Weninger gestern im Pressegespräch – die OÖN berichteten. Auch die Salzburger Landesregierung hat sich Mitte Juli auf eine verschärfte Vorgehensweise bei Wölfen geeinigt: Nach zahlreichen Attacken soll nun der Abschuss der Raubtiere erheblich erleichtert werden – unter der Voraussetzung, dass es sich um sogenannte