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Wird die S10 um 66 Millionen Euro teurer als geplant?

15.Juni 2019

In acht Jahren Bauzeit (von 2009 bis 2017) hat die Asfinag in sechs Etappen die 22 Kilometer lange Mühlviertler Schnellstraße S10 von Unterweitersdorf bis Freistadt-Nord errichtet. Der Rechnungshof (RH) des Bundes hat das Bauprojekt unter die Lupe genommen und nun seinen Prüfbericht veröffentlicht.

Das Fazit fällt gemischt aus: Aufbau und Struktur der Kostenplanungen der Asfinag seien zwar "nachvollziehbar sowie zweckmäßig" gewesen, lobt der Rechnungshof. Dennoch könnte der Bau nachträglich noch um rund zehn Prozent teurer ausfallen als angenommen.

Die vorläufigen Gesamtkosten im September 2017 beliefen sich auf rund 671 Millionen Euro, was den Planungen aus dem Jahr 2007 entspreche. Darin allerdings nicht inkludiert sind bestehende Forderungen von Auftragnehmern aus der Baubranche zur Abgeltung angeblicher Mehrkosten in Höhe von 66,6 Millionen Euro. Ob die Asfinag diese bezahlen muss oder die Unternehmen darauf sitzen bleiben, steht noch nicht fest, denn es sind Gerichtsverfahren anhängig.

Mehrkosten bei Tunnel Götschka

Der Großteil dieser Mehrkosten, 65 Millionen Euro, fiel bei der Realisierung des sogenannten "Bauloses 2.1" an, das den Bau des 4,4 Kilometer langen Tunnels Götschka beinhaltete. Angeblich um den Fertigstellungstermin einhalten zu können, entschied sich das ausführende Unternehmen mit dem Okay der Asfinag für eine relativ große Änderung des Planablaufes: die Verschiebung des sogenannten "fixen Durchschlagspunktes" für den Tunnelbau um rund 730 Meter.

Diese Maßnahme ist für die RH-Prüfer "nicht ganz nachvollziehbar", denn das Gelände stellte sich beim Bau als viel besser dar als in den Planungen. Denn es sei mit einem Soll von nur sechs Prozent "standfestem Gebirge" geplant worden, tatsächlich war aber 47 Prozent des "Gebirges standfest". Dennoch bewilligte die Asfinag während der Bauphase die vom Auftragnehmer vorgeschlagene Verschiebung des "Durchschlagspunktes". Zum Zeitpunkt dieses Zugeständnisses hieß es noch, die Mehrkosten würden 33,7 Millionen Euro ausmachen. Der RH kritisiert, die Asfinag hätte hier besser verhandeln müssen.

Fehlendes Vergabeverfahren

Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes betrifft das Thema Grundstückseinlösen. Dazu beauftragte die Asfinag Gutachter, um die Liegenschaften zu bewerten. Dass die Gutachtensaufträge "direkt", also ohne ein Vergabeverfahren, ergangen seien, widerspreche dem Bundesvergabegesetz. "Ohne Vergleichsofferte kam die Leistungsvergabe unter keinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zustande", heißt es in dem Bericht. Weiters rügten die RH-Prüfer, dass die Asfinag ihren Zeitplan für das UVP-Verfahren um rund 15 Monate überschritten habe. Demnach lagen alle erforderlichen Genehmigungen erst im Februar 2013 vor. Dennoch führte die Asfinag bereits Ausschreibungen für Bauleistungen durch, sodass es durch die Verzögerungen zu Mehrkosten von 2,5 Millionen Euro gekommen sei.

"Klare Regeln für Zuständigkeit"

Zu den "zentralen Empfehlungen" zählt daher, Bauleistungen erst nach Vorliegen aller behördlicher Genehmigungen auszuschreiben. Zudem sollen in den Verträgen mit Planern "klare Regeln" über Koordination und Zuständigkeiten getroffen werden: damit sich die Asfinag bei Kostenüberschreitungen am Verantwortlichen schadlos halten könne. (staro)

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