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Winter-Einsätze: Freiwillige sollen leichter frei bekommen

18. Jänner 2019, 00:04 Uhr
Winter-Einsätze: Freiwillige sollen leichter frei bekommen
Feuerwehrleute leisteten im Jänner bereits 75.000 Einsatzstunden. (privat)

LINZ/SALZBURG. Zwei Wochen lang hatte der Winter weite Teile Oberösterreichs fest im Griff. Besonders viel Arbeit fiel bei den freiwilligen Feuerwehren an: Sie schaufelten Schneemassen von Dächern, bargen verunfallte Fahrzeuge und beseitigten umgeknickte Bäume von den Straßen.

"Unsere Kameraden leisteten seit Anfang Jänner 75.000 Einsatzstunden", sagt Landesfeuerwehrkommandant Wolfgang Kronsteiner. Zum Vergleich: Ein Kalenderjahr besteht aus 8760 Stunden. An Spitzentagen seien bis zu 4000 Helfer gleichzeitig im Einsatz gewesen. Ehrenamtlich.

Möglich war dies nur, weil zahlreiche Unternehmen ihre Mitarbeiter dafür freistellten. "Mir platzt schön langsam der Kragen, dass wir keine Möglichkeit finden, vom Bund eine Entschädigung für Firmen zu bekommen, die ihre Arbeitnehmer freistellen", sagt der Salzburger Landesfeuerwehr-Chef Leo Winter.

Auch Kronsteiner pocht auf Lösungen. Etwa ein Drittel der jährlichen Einsätze entfalle auf die Arbeitszeit der Ehrenamtlichen. "Drei Viertel der Einsätze finden in der Freizeit statt: zum Beispiel in den Nachtstunden, an Wochenenden oder im Urlaub." Schlagend werde die Frage vor allem, wenn Einsätze tagelang andauern. "Die Sicherheit ist ein gemeinsames Anliegen. Es ist wichtig, die Bereitschaft der Unternehmen durch Anreize zu stärken", sagt Kronsteiner.

Ein Patentrezept gebe es nicht, "wir brauchen branchenspezifische Lösungen". Vorbildlich als Arbeitgeber sei das Land Oberösterreich: "Die Landesbediensteten bekommen Sonderurlaub, ohne ihre Freizeitguthaben verbrauchen zu müssen." Bei der Firma TGW in Wels gebe es beispielsweise Betriebsvereinbarungen, die die Freistellung für Feuerwehr-Einsätze regeln. Handlungsbedarf bestehe vor allem bei Kleinbetrieben.

Thema im Landtag

Das Thema Freistellung für Ehrenamtliche soll auch in der Landtagssitzung am 31. Jänner zur Sprache kommen: Die SP fordert vom Bund fünf Tage bezahlten Sonderurlaub für die Aktiven anerkannter Blaulichtorganisationen, finanziert durch den Katastrophenfonds. (staro)

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27  Kommentare
27  Kommentare
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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 18.01.2019 13:57

warum nur bei Wintereinsätzen?
nur weil jetzt die Zeitungen voll sind, denken die Leute nur bis zur Schuhspitze. nicht einmal bis zum Tellerrand.

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brandmelder (294 Kommentare)
am 18.01.2019 08:19

Ich denke, dass Bundesheersoldaten viel früher und viel mehr eingesetzt werden sollten. Eine sinnvolle Abwechslung für den Kasernenalltag
Es scheint so als würde sich das Feuerwehrwesen gegen Konkurrenz zu wehren

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kana (1.782 Kommentare)
am 18.01.2019 10:51

Das meine ich auch! Die Feuerwehren sind schon genug beschäftigt, mit Unfällen, umgestürzten Bäumen, technischen Einsätzen. Wenn im Dorf dort und da ein wenig zu schaufeln ist, OK. Aber wenn Kameraden wie ich die Woche im Fernsehen gesehen habe, in OÖ um 3 uhr aufstehen, in die Steiermark oder Süden OÖ fahren um dort Schnee zu schaufenl, passt das nicht mehr. Das soll das BH machen. Ich habe mir für diese Einsätze als Pensionist eine Wasser- und Windfeste Bekleidung gekauft, damit ich wenigsten im Dorf helfen kann.

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ibrahim (276 Kommentare)
am 18.01.2019 07:57

Bei uns in der Firma wurde für alle Feuerwehrleute, die die letzten Tage schaufelten der genommene Urlaub umgebucht zu Sonderurlaub. grinsen

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betterthantherest (33.761 Kommentare)
am 18.01.2019 07:47

Es liegt vieles im Argen.

Grundlegendes Problem:
1. Es wird viel zu schwach gebaut. Eine Dachbelastbarkeit von gerade einmal 135 kg oder 200 kg ist einfach viel zu wenig. Anstatt Förderbänder auf Dächern vorzuschreiben (Schaufeln ist also von Anfang an vorgesehen!) sollte einfach eine statische Belastbarkeit von 500 kg und mehr Standard ein.

2. Falsche Anreize: wer rechtzeitig (=vorsorglich) abschaufelt, der muss die Dienstleister zahlen. Wer wartet bis Gefahr im Verzug ist, zu dem kommt die Feuerwehr - diese Leistung ist für den Hausherren kostenlos.

3. Die vielen Einsatzstunden der Feuerwehren sind kostenlos. Es muss eine Verrrechenbarkeit geschaffen werden. Damit sich die Hausherren gut überlegen, ob es sich lohn, allzuviel beim Dach zu sparen.

4. Ein Großteil der Feuerwehrmitglieder müssen Urlaub oder Zeitausgleich nehmen. Es muss eine allgemein gültige Regelung für Sonderurlaub für Katastropheneinsätze geben.

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( Kommentare)
am 18.01.2019 08:48

better,
Sehr viel fehlendes Wissen ist aus deinem Beitrag zu erkennen.

ad 1.) Noch nie ein Haus gebaut? Der Bauherr kann sich die Statik der Dachkonstruktion nicht selber aussuchen. Die ist genauest vorgeschrieben und wird sich nach dieser Jahrhundertschneebelastung mancher Gegenden auch entsprechend ändern.

ad 2.) Wenn von einem ZI oder dem Bürgermeister angeordnet wird, dass das Dach abgeschaufelt wird, wird die Arbeit laut geltender Vorschrift von der Gebäudeversicherung bezahlt.

ad 3.) Die vielen Einsatzstunden, weder von Feuerwehr, noch vom Bundesheer sind nicht kostenlos, auch wenn die einzelne Feuerwehr-Person ohne Lohn dafür arbeitet, wird die Feuerwehr auch für seine Leistung eine Rechnung stellen, welche der Körperschaft bezahlt wird.

ad 4.) Die Feuerwehrleute sind Großteils in der Freizeit beim abschaufeln. Eine gesetzliche Regelung wäre ein Hindernis bei bestimmten Einstellungen in Firmen. Daher muss auch hier die Freiwilligkeit geltend bleiben.

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spoe (13.470 Kommentare)
am 18.01.2019 08:55

ad1) Bei den statischen Auslegungen nach ÖNORM handelt es sich um Minimalanforderungen. Sicherer und kräftiger darf es der Bauherr natürlich immer anschaffen, solange er es bezahlen kann.

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( Kommentare)
am 18.01.2019 09:00

spoe,
du kannst sogar dein Haus bombensicher gestalten, wenn du es bezahlen kannst.
Brauchst eine bessere Erklärung für deine lächerliche "Weisheit"?

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betterthantherest (33.761 Kommentare)
am 18.01.2019 09:07

Herr Fortunatus, es ist nicht verboten, für höhere Belastungen zu bauen.

Es hat ja bereits 2006 ein massives Schneedruckereignis gegeben. Zum Teil waren auch dieselben Regionen betroffen (z. B. Ebensee).

War also genug Zeit, die Vorschriften anzupassen.
Ist aber nichts geschehen.

Was habe ich unter Punkt 1 gefordert: Anpassung der Vorschriften.

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spoe (13.470 Kommentare)
am 18.01.2019 09:14

So ist es, als Bauherr man muss voraus denken, wenn schon die Vorschriften nicht angepasst werden. Wenn man in die Normenausschüsse oder Landesgesetzgebung schaut, wird einem das aber auch klar.

Das war in den frühen 80ern mit der Wärmeisolierung ähnlich, die Richtlinien waren aus den späten 60ern, dickere Thermoziegel, bessere mehrfachverglaste und dichte Fenster und dazu noch "richtigen" Vollwärmeschutz und nicht nur 5cm (das damalige Styropor ist auch mit dem heutigen nicht mehr zu vergleichen) hielten viele Baumeister für lächerlich und unnötig. Und das viele Jahre nach der damaligen "Energiekrise".

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spoe (13.470 Kommentare)
am 18.01.2019 09:09

Du hast unmittelbar vorher noch das Gegenteil behauptet: "Der Bauherr kann sich die Statik der Dachkonstruktion nicht selber aussuchen." und musst nicht gleich so aufbrausen. Nimm lieber die Pillen gegen den Alzheimer.

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( Kommentare)
am 18.01.2019 09:27

"Der Bauherr kann sich die Statik der Dachkonstruktion nicht selber aussuchen. Eine Mindeststatik ist genau vorgeschrieben

Dass ich alles besser, gestalten kann, wie auch die Gebäudesolierung, die Geschossdeckendämmung und vieles mehr, dachte ich sei für eine intelligenten Menschen eine Selbstverständlichkeit, es so zu verstehen.

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betterthantherest (33.761 Kommentare)
am 18.01.2019 10:01

Herr Fortunatus, wir wissen:

Sie stehen über allem - Ihrem Intellekt kann niemand anders das Wasser reichen.

Erstaunlich, dass die OÖN Ihre täglichen Beleidigungen unter Ihren Nicks ALCEA, TILL EULENSPIEGEL und FORTUNATUS zulassen.

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betterthantherest (33.761 Kommentare)
am 18.01.2019 09:02

Herr Fortunatus,

zu Ihren Punkten:

ad 1.)
Es ist nicht verboten "stärker" zu bauen. Habe ich z. B. gemacht. Mein Dach hält je m² um 200 kg mehr aus als vorgeschrieben. Hat - gemessen auf die Gesamtbausumme - ein paar Nätsch au

ad 2.)
Schon letztens haben Sie diese Frage nicht beantwortet. Trotzdem auch heute wieder:
Aus welchem Gesetz ergibt sich dieser von Ihnen behauptete Rechtsanspruch auf Bezahlung?

ad 3.) Ihre Behauptung ist einfach Nonsens.
Die Schneeschauflerei konnte schon im Jahr 2006 nicht verrechnet werden.
Was hat sich in der Rechtslage gegenüber dem Jahr 2006 geändert?


ad 4.) Entgegen Ihren Aussagen weiß ich zu 100 % dass die meisten Feuerwehrmitglieder Urlaub oder ZA für das Schneeschaufeln genommen haben.

Oder denken Sie dass die Feuerwehrmitglieder beruflich hauptsächlich Selbständige, Bauern und Arbeitslose sind?

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Isaac_Newton (64 Kommentare)
am 18.01.2019 09:47

Die Versicherungen berufen sich unserer Erfahrung nach in diesem Fall gern auf §6 Abs. 1 Z3:
§ 6
Kostenersatz
(1) Soweit gesetzlich nichts anderes festgelegt ist, hat jede bzw. jeder, in deren bzw. dessen Interesse die Feu-
erwehr tätig wird, dem jeweiligen Kostenträger (§ 5 Abs. 1) die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei
denn, die Feuerwehr wird
1. bei Bränden,
2. zur Abwendung von Brandgefahr,
3. bei Elementarereignissen zur Setzung von Erstmaßnahmen zur Abwehr von drohender und zur Beseitigung
unmittelbarer Gefahr oder
4. bei Unfällen und akuten Notfällen zur Rettung von Menschen und Tieren

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betterthantherest (33.761 Kommentare)
am 18.01.2019 09:57

Isaac Newton - absolut richtig - dieses "ES SEI DENN" spart den Versicherungen viel Geld.

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( Kommentare)
am 18.01.2019 10:05

Isaac-Newton,
Zitat aus meinem obigen Beitrag:
"ad 2.) Wenn von einem ZI oder dem Bürgermeister angeordnet wird, dass das Dach abgeschaufelt wird, wird die Arbeit laut geltender Vorschrift von der Gebäudeversicherung bezahlt".

Für die Feuerwehren sind die Abrechnungssätze von der Landesregierung (Abteilung Feuerwehr und (Zivilschutz in manchen Bundesländern) vorgeschlagen und werden vom Landtag bewilligt. Diese Sätze gelten für die Feuerwehren des Landes und werden auch angewendet.

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betterthantherest (33.761 Kommentare)
am 18.01.2019 10:15

Herr Fortunatus, Ihre dauernden Wiederholungen eines falschen Inhalts machen diesen nicht richtiger.

Eine Anordnung zum Abschaufeln durch einen Zivilingenieur oder den Bürgermeister kann nur dann erfolgen wenn

"Setzung von Erstmaßnahmen zur Abwehr von drohender und zur Beseitigung
unmittelbarer Gefahr" notwendig ist.

Schneedruck wie aktuell wird als Elementarereignis bewertet.

Genau durch diese - vereinfacht gesagt "Gefahr-Im-Verzug" Regel wird eine Bezahlung der Einsätze durch die Versicherung abgelehnt.

Wenn Sie eine gesetzliche Regelung finden die eine Abrechnung ermöglicht - kein Problem! Bringen Sie diese! Ich freue mich darüber!

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betterthantherest (33.761 Kommentare)
am 18.01.2019 10:16

P. S. Wenn eine Verrechenbarkeit eines Einsatzes aus sachlichen Gründen nicht gegeben ist, so kann natürlich auch eine etwaige Tarifordnung nicht zum Tragen kommen.

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( Kommentare)
am 18.01.2019 10:22

Wenn ein ZI oder der Bürgermeister ein abschaufeln anordnet,
handelt es sich nicht mehr um Gefahr in Verzug!

Das habe ich schon zig mal geschrieben. Merk dirs doch endlich einmal. Ich habe mit meinem Büro oft genug mit solchen Angelegenheiten zu tun gehabt und auch Abrechungen an Versicherungen gestellt. Da muss man sich dann mit einem Analphabeten über die Groß- und Kleinschreibung herumstreiten.
EoD!

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betterthantherest (33.761 Kommentare)
am 18.01.2019 10:30

Herr Fortunatus - es ist eine Behauptung von Ihnen.

Bis dato sind Sie den Beweis für die sachliche Richtigkeit IHrer Behauptung schuldig geblieben.

Also: Bringen Sie die Ihrer Behauptung zugrunde liegende passende Gesetzesstelle, aus der die Verrechenbarkeit der Feuerwehreinsätze hervorgeht.

Ich freue mich darauf!

Und noch einmal an die OÖN:

Warum lassen Sie es zu, dass dieser User unter seinen unterschiedlichen Nicks beinahe in jedem seiner Postings andere als Analphabeten etc. beschimpfen kann?

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( Kommentare)
am 18.01.2019 11:00

VERSICHERUNGSVERTRAG

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betterthantherest (33.761 Kommentare)
am 18.01.2019 11:06

Ok - gesetzliche Regelung haben Sie nicht gefunden.

Dann stellen Sie die dazupassende Formulierung z. B. Ihres Versicherungsvertrages herein!

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tradiwaberl (15.589 Kommentare)
am 18.01.2019 09:51

Stimmt.
Die betroffene Firma hat den Einsatz von Hunderten (!!!) freiwilligen Helfern wohl bereits einkalkuliert gehabt, sonst wären nach dem letzten Mal nicht die Förderbänder errichtet worden.
Baulich gäbe es aber sicher auch andere Möglichkeiten, wenn man schon was machen will. Ein Flächenheizung wäre sowas z.b. Kostet der Firma vielleicht ein bisschen was (muss aber auch nicht dauernd in Betrieb sein), dafür die über 300 Helfer dort anderswo eingesetzt werden können.

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betterthantherest (33.761 Kommentare)
am 18.01.2019 09:58

Hallo Herr Tradiwaberl, wenn andere technische und bauliche Maßnahmen geeignet sind, die Schauflerei zu verhinder, so solls mir recht sein.

Es gehören einfach in diesem Punkt dringend die Mindestanforderungen nachjustiert.

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( Kommentare)
am 18.01.2019 10:15

tradiwaberl,
diese Firma hat alles nur mögliche getan um ein Abschaufeln zu erleichtern. Bei einer derartigen Spannweite ist ein tragfähiges Flachdach die einzige Möglichkeit. In den Hallen können aus protuktionstechnischen Gründen wenige Träger aufgestellt werden.

Eine Gesamtflächenheizung müsste durchgehend eingeschaltet bleiben, da die Gefahr der Rissbildung durch auftauen und wiedereingerfrieren in der Decke besteht. Die Kosten dafür wären unermässlich, da diese jeden Winter betrieben werden muss und euch bei minus 20 Grad ein Gefrieren verhindern muß.

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betterthantherest (33.761 Kommentare)
am 18.01.2019 11:03

Herr Fortunatus, wenn wir schon beim Beispiel in Ebensee bleiben:

Auf diesem Dach waren vielleicht mal gut 50 cm Schnee.

Und wegen dieser beinahe schon lächerlichen 50 cm müssen HUNDERTE Einsatzkräfte zum Abschaufeln kommen.

Hunderte Leute zum Abschaufeln nur EINES OBJEKTS?

DAS soll technisch und baulich NICHT verhinderbar sein?
Bei den heutigen technischen und materialtechnischen Möglichkeiten?

Sorry, aber das ist Nonsens.

Man muss nur ein paar Euro MEHR in die Hand nehmen und schon gibts eine praktikable Lösung.

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