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Wilde Fahrt auf der S10? 48-jähriger Gastronom freigesprochen

Von nachrichten.at, 14. August 2024, 18:04 Uhr
Das Paar aus den Niederlanden muss sich wegen versuchten Totschlags vor Gericht  verantworten.
Das Paar aus den Niederlanden muss sich wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten.

LINZ. Da nicht nachgewiesen werden konnte, wer hinter dem Steuer saß, wurde ein 48-jähriger Gastronom vor Gericht freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, dass er durch seine wilde Fahrweise auf der S10 mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdet hatte.

Dem 48-Jährigen wurde vorgeworfen, dass er mit seinem zwei Tonnen schweren SUV auf der S10 im Bezirk Freistadt viel zu schnell unterwegs gewesen sein soll und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Am Mittwoch stand er deshalb vor Gericht.

Mehr lesen: Wie ein "Henker" auf der S10 gefahren? Angeklagter will nicht der Lenker gewesen sein

In einer schriftlichen Stellungnahme teilte er vor dem Prozess mit, dass gar nicht er, sondern eine andere Person den Porsche gelenkt hatte.

Da ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er hinter dem Steuer saß, wurde der Gastronom freigesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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22  Kommentare
22  Kommentare
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Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
neptun (4.232 Kommentare)
am 15.08.2024 18:21

2 Tonnen ist ein leichter SUV.

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Rozbua (609 Kommentare)
am 15.08.2024 12:18

muss man sich merken - Radarstrafen sind freiwillig zu bezahlen.

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sznabucco1 (141 Kommentare)
am 15.08.2024 12:04

Warum wurde der Gastronom dann nicht verpflichtet den Namen des tatsächlichen Lenkers zu nennen? Das sich unser Justizsystem so leicht aushebeln lässt, ist nur noch beschämend.

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Rozbua (609 Kommentare)
am 15.08.2024 14:40

es soll ein Mitarbeiter gewesen sein. für diese Info muss man bei Krone reinschauen, bei OÖN scheint sie nicht relevant...

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espresso.perdue (784 Kommentare)
am 15.08.2024 15:38

Na dann sind wir mal gespannt, ob es der Mitarbeiter auf seine Kappe nimmt, und was er dafür ausfasst.

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eg3006 (1.421 Kommentare)
am 15.08.2024 11:08

Wie lächerlich ist denn bitte unser Jusitzsystem. Unfassbar. Hoffe der werte Herr ist stolz auf sich. Wäre interessant wer das war. Würde seine Beisln fix meiden.

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danadella (879 Kommentare)
am 15.08.2024 12:25

So viele Gastronomen, die einen Porsche SUV fahren, wird es im Bezirk Freistadt nicht geben.

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azways (6.056 Kommentare)
am 15.08.2024 10:39

Vermutlich ist die Person, die den SUV gelenkt hat, sehr wohl bekannt ist, darf aber nicht belangt, verfolgt und bestraft werden, oder ?

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danadella (879 Kommentare)
am 15.08.2024 10:17

Ein Freibrief für alle Raser und Rowdys. Einfach behaupten, es nicht gewesen zu sein. Und das soll ein Rechtsstaat sein?

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espresso.perdue (784 Kommentare)
am 15.08.2024 09:26

Aha, so einfach geht das?

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karlheinz1258 (28 Kommentare)
am 15.08.2024 07:34

Unser Justiz ist ein Kasperl Theater

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karlheinz1258 (28 Kommentare)
am 15.08.2024 07:33

Wenn er nicht nachweisen kann das nicht er gefahren ist, wird der Besitzer zur Verantwortung gezogen.
Es ist ja ganz einfach zu sagen ich bin nicht gefahren.

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moarli35 (2.614 Kommentare)
am 14.08.2024 21:15

Es kommt nur auf den Anwalt an wie so ein Prozess endet. Gratulation

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lester (11.626 Kommentare)
am 14.08.2024 19:29

Man wird doch noch für den Schlummertrunk Vorsorge treffen dürfen.

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crazy_canuck (335 Kommentare)
am 14.08.2024 18:41

Schande über die Ermittlungen! Will sich das Justiz und Polizei wirklich gefallen lassen?

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Geriw1 (71 Kommentare)
am 14.08.2024 18:39

scherz oder ? wen kennt der auf der BH? keine Lenkererhebung?

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Sammy705 (1.238 Kommentare)
am 14.08.2024 18:25

Lenkererhebung darf man wahrscheinlich wegen Datenschutz nich mehr. Danke blaurotgrünneo.

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meisteral (12.665 Kommentare)
am 14.08.2024 19:19

Völliger Stumpfsinn

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grannysmith (1.026 Kommentare)
am 14.08.2024 18:25

Österreich ist ein Autoland

Der Stärkere hat Recht

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Kraftwerk (272 Kommentare)
am 14.08.2024 18:22

Na wer ist die andere Person?

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RUWIE (9 Kommentare)
am 14.08.2024 18:18

Keine Lenkererhebung ?????

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meisteral (12.665 Kommentare)
am 14.08.2024 18:16

Was ist das für eine Anklage der Behörde, wenn nicht mal eine Lenkererhebung durchgeführt wurde.
Peinlich!

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