Wieder Schuldsprüche im Prozess um Ohlsdorfer Wasserverschmutzung
WELS/OHLSDORF. Knapp drei Jahre nach dem ersten Prozess wurde der Fall einer Grundwasserverschmutzung in Ohlsdorf (Bezirk Gmunden) neu aufgerollt und brachte abermals Schuldsprüche.
Im Prozess um eine langandauernde Grundwasserverschmutzung in Ohlsdorf ist am Dienstag im Landesgericht Wels ein Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebs zu sechs Monaten bedingt sowie einer unbedingten Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Ein Beschäftigter einer Deponie fasste drei Monate bedingt und unbedingte 2.700 Euro aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Der Beschäftigte des Entsorgungsbetriebs soll veranlasst haben, dass Abwasser aus der Pflanzenschutzmittelproduktion auf die Deponie statt in die eigentlich dafür vorgesehene thermische Verwertung kommt. Der Deponiemitarbeiter soll die Eingangskontrollen vernachlässigt haben. Rund 1.400 Tonnen Flüssigabfälle sollen zu einer länger als eineinhalb Jahre andauernden Grundwasserverschmutzung rund um Ohlsdorf geführt haben. Die Kosten, die für die Beseitigung der dadurch entstandenen Schäden werden mit rund drei Mio. Euro beziffert.
Ähnliche Strafen wie im Jahr 2017
Bei dem Entsorgungs-Experten ging das Gericht von vorsätzlichem Handeln aus. Bei einem Organisationsverschulden dieses Ausmaßes sei es nicht vorstellbar, dass dieses fahrlässig geschehen sei, oder, dass der Angeklagte es nicht bemerkt hätte, wenn jemand das an ihm vorbei getan hätte, so der Richter. Bei dem Deponie-Mitarbeiter sah er hingegen Fahrlässigkeit.
Die beiden Männer waren bereits 2017 deswegen zu ähnlichen Strafen verurteilt worden: der Entsorgungs-Mitarbeiter zu sechs Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 15.300 Euro, der Deponie-Beschäftigte zu drei Monaten bedingt und 3.600 Euro unbedingter Geldstrafe. Das Oberlandesgericht Linz hatte die Urteile 2018 aber aufgehoben.
Privatbeteiligte auf Zivilrechtsweg verwiesen
Damit wurden auch die Privatbeteiligten-Ansprüche erneut verhandelt. Waren dem Land Oberösterreich und Gemeinden 2017 noch Summen im insgesamt mittleren sechsstelligen Bereich zugesprochen worden, so wurden sie diesmal auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die genaue Höhe der Ansprüche könne nicht festgestellt werden ohne das Verfahren deutlich zu verzögern, argumentierte das Gericht.
Auch das Unternehmen, zu dem die Deponie gehört, wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen, u.a. weil ein allfälliges Mitverschulden noch ungeklärt sei. Nur eine große Firma, die ihre Wasserversorgung umstellen musste, bekam 86.500 Euro zugesprochen.
Die Verteidiger kündigten Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen an. Die Staatsanwaltschaft und die Privatbeteiligten gaben keine Erklärungen an. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Verdächtig milde diese Urteile?
"Nur eine große Firma, die ihre Wasserversorgung umstellen musste, bekam 86.500 Euro zugesprochen."
????
Und was ist mit den ganzen Menschen / Bürgern der Gemeinde, die pestizidverseuchtes Wasser getrunken haben????????
Viel zu gering die Strafen für solche Personen