Wer mehr als 15 Tage Krankenstand anhäuft, der fliegt
WELS. Magistrat trennte sich von Wachmann – laut Gericht eine rechtswidrige Entscheidung
Der Welser Magistrat verabschiedete sich im September 2021 von einem Mitarbeiter der Ordnungswache. Die Trennung wurde damit begründet, dass der Mann zu oft im Krankenstand war. Der von der Steyrer Kanzlei Niedermayr Rechtsanwälte GmbH vertretene Wachmann klagte und bekam nun Recht. Die Welser Stadtverwaltung muss dem Gmundner nicht nur knapp 5000 Euro nachzahlen. Das Welser Arbeitsgericht entschied außerdem, dass der Mann wieder einzustellen sei.