Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Schikane am Passamt: Pensionistin musste mit Identitätszeugen anrücken

Von Erik Famler   22.November 2019

Was der seit 1967 in Wels lebenden Christine D. im Passamt am Magistrat widerfahren ist, weckt Erinnerungen an Zeiten, als der Amtsschimmel noch ungeniert wiehern durfte. Frau D. hatte nach dem Tod ihres Mannes einen neuen Personalausweis beantragt. "Mein Reisepass ist 2008 abgelaufen. Weil mein Mann schon längere Zeit krank war, bin ich nicht mehr fortgekommen", schildert die 78-Jährige. Mit dem alten Reisedokument, einem neuen Porträtfoto und ihrem Staatsbürgerschaftsnachweis wurde sie im Erdgeschoß des Magistrates vorstellig. Dort erlebte Frau D. eine böse Überraschung: "Die Dame sah sich meinen Pass an und meinte, dass er schon lange abgelaufen war und man anhand des Bildes nicht mehr eindeutig erkennen könne, dass ich die Antragstellerin bin."

Inzwischen ergraut

Tatsächlich ist D. inzwischen ergraut. Das alte Passbild von 1998 zeigt die Welserin noch mit dunkelbraunen Haaren. Doch anhand der Gesichtszüge hätte man erkennen müssen, dass sich niemand für sie ausgebe. Warum auch? Auf die Frage, wie sie nun zu ihrem Dokument komme, antwortete die Beamtin: "Sie benötigen einen Zeugen, der sich ausweisen und Ihre Identität bezeugen kann." Im ersten Moment dachte Christine D. an ihre Nachbarin, mit der sie seit Jahrzehnten freundschaftlich verbunden ist. Die Mitarbeiterin bestand aber auf einem nahen Verwandten: "Ich habe daraufhin meinen Sohn angerufen und ihn gebeten, mich auf das Passamt zu begleiten. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Welser Fachhochschule und musste sich extra freinehmen."

Der Magistrat verweist gegenüber der Welser Zeitung auf die geltende Rechtslage, wonach ein Passwerber zweifelsfrei erkennbar sein müsse: "Hat dieser kein weiteres Dokument mit Lichtbild bei sich, ist der Identitätsausweis durch Zeugen zu erbringen", sagt Juristin Marlene Steinhuber.

Man habe sich an gesetzliche Vorgaben zu halten, betont auch Georg Parzmayr, Chef der Bezirksverwaltung. Er hält den Identitätsnachweis im konkreten Fall für gerechtfertigt: "Ein solches Dokument ist kein Bibliotheksausweis. Damit kann man auf der ganzen Welt herumreisen. Faktum ist, dass der alte Pass vor über 20 Jahren ausgestellt wurde und meine Mitarbeiterin nicht zweifelsfrei die Identität der Antragstellerin feststellen konnte."

Wählen mit abgelaufenem Pass

Dass sich Christine D. mit ihrem abgelaufenen Reisepass seit 2012 bei jeder Wahl ausweisen konnte, wie die Pensionistin einwirft, sei der Wahlbehörde als Versäumnis anzukreiden.

copyright  2024
24. April 2024