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Pichl bei Wels: Behält Doppelbauer weiße Weste?

Von Erik Famler, 12. Februar 2019, 09:56 Uhr
Bürgermeister Johann Doppelbauer (VP)

Amtsmissbrauchs-Einspruch am OGH. Langzeit-Bürgermeister hofft auf Freispruch. Nachfolge soll 2020 feststehen

Pichl bei Wels. Ein zu 15 Monaten Gefängnis (nicht rechtskräftig) verurteilter Bürgermeister leitet seit fünf Monaten die Amtsgeschäfte in Pichl. Nun will Johann Doppelbauer (VP) vor Gericht seine Rehabilitierung erreichen. Ihm wurden unterlassene Bescheide bei Wasser- und Kanalanschlüssen zum Verhängnis. Nach dem Schuldspruch in erster Instanz hofft der wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Haftstrafe verurteilte Landwirt und Versicherungskaufmann auf einen Freispruch.

Anwalt hat Verjährung im Visier

Nach dem Urteil beantragte Doppelbauers Anwalt Oliver Plöckinger eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist und brachte gegen das Ersturteil des Welser Landesgerichts Nichtigkeitsbeschwerde ein. Darüber muss der Oberste Gerichtshof entscheiden. Inhaltlich bekämpft Plöckinger drei Anklagepunkte aus dem Jahr 2008, die sich außerhalb der Verjährungsfrist befinden: „Wenn diese fallen, fällt alles“, skizziert der Rechtsanwalt. Eine schnelle Entscheidung sei nicht zu erwarten: „Erfahrungsgemäß dauert so etwas am Obersten Gerichtshof ein Dreiviertel- bis zu einem Jahr.“

Unabhängig davon wird der seit 25 Jahren amtierende Bürgermeister bei der nächsten Wahl 2021 nicht mehr antreten: „Er hat immer gesagt, dass diese Periode seine letzte sein wird“, betont Bezirksparteivorsitzender Klaus Lindinger (VP) die Marschrichtung seiner Partei in Pichl.

Parteiobfrau in den Startlöchern

Wann genau die Weichen gestellt werden, überlässt Lindinger der Ortspartei. Parteiobfrau Gabriele Aicher werden die besten Chancen auf die Nachfolge eingeräumt. Zum jetzigen Zeitpunkt will sich die studierte Wirtschaftswissenschafterin nicht festlegen: „Ich bin Mutter von zwei Kindern und beruflich gut gestellt. Der Bürgermeister entscheidet, wann er geht. Bei der Bevölkerung hat er ein gutes Standing“, sagt Aicher.

Die bei Fronius beschäftigte Marketing-Expertin will die Personalie spätestens im nächsten Jahr geklärt wissen und erst dann Farbe bekennen. Als zweiter Kandidat innerhalb der ÖVP wird Gerhard Seemann genannt. Der Gemeindevorstand und Fraktionsobmann hält sich ebenso bedeckt.

Wird das Urteil bestätigt, muss Aicher sofort ran. Nach der Gemeindeordnung müsste der Bürgermeister umgehend den Hut nehmen und die Amtsgeschäfte an die erste Vizebürgermeisterin abtreten.

Muss Amtsleiter ins Gefängnis?

Während Doppelbauers Hoffnung auf einen Freispruch berechtigt erscheint, droht der frühere Amtsleiter ins Gefängnis zu wandern. Das Gericht verurteilte ihn zu 24 Monaten Haft, davon soll er acht Monate absitzen. In zwölf Jahren kassierte der frühere Behördenchef ein Körberlgeld von 231.000 Euro. Um die Zulage zu legitimieren „ergänzte“ er Gemeindeprotokolle, was ihm als Urkundenfälschung ausgelegt wurde. Es gilt die Unschuldsvermutung. Gegen das Urteil wurde berufen. Der von der Staatsanwaltschaft angeklagte Schaden war während des Verfahrens von zunächst 500.000 Euro auf knapp über 50.000 Euro gesunken. Sollte Doppelbauer verurteilt werden, muss er einen Teil des Geldes zurückzahlen. Gleiches gilt für den in erster Instanz verurteilten Amtsleiter.


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Autor
Erik Famler
Lokalredakteur Wels
Erik Famler

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2  Kommentare
2  Kommentare
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Federspiel (3.487 Kommentare)
am 13.02.2019 22:36

Schon in Sagen steht geschrieben, dass Zwerge es gar arg oft trieben.

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 13.02.2019 06:23

Er hat ein gutes Standing Was meint da die Frau Nachfolgerin?

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