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Nach Einspruch von Fischern ist die Mühlbachabkehr kurzfristig geplatzt

Von Erik Famler   20.September 2019

Die für morgen geplante Mühlbachabkehr wird nicht stattfinden. Der Grund: Zwei Fischereiberechtigte aus Hörsching hatten gegen das Vorhaben Einspruch beim Landesverwaltungsgericht erhoben. Der Bescheid wurde außer Kraft gesetzt: "Wir können die Abkehr, die es seit hundert Jahren gibt, heuer erstmals nicht durchführen", bedauert der Welser Unternehmer und Obmann der Wassergemeinschaft Mühlbach, Günter Rübig.

Hunderte Anrainer wurden erst am Montag von der Absage informiert. Einer von ihnen ist der Welser Josef Gangl: "Erstmalig in der Geschichte wird wegen zwei Personen abgesagt und das nur vier Tage vorher", zeigt sich der Landwirt enttäuscht.

Absage an Baufirrmen

Einige Mühlbachanrainer sind auch finanziell betroffen. Sie haben Baufirmen engagiert, um die Uferbefestigung zu erneuern. Die Stornokosten müssen von den Grundbesitzern getragen werden. Es sei auch mit Schäden zu rechnen, die durch das Verschleppen der Sanierung ausgelöst werden könnten, wie Rübig betont: "Es liegt der Verdacht nahe, dass in dieser Angelegenheit unser Rechtssystem missbraucht wird," schrieb der Unternehmer in einer Mitteilung der Genossenschaft.

Konsens in Gefahr

Der 35 Kilometer lange Mühlbach ist als natürliches Gewässer ausgewiesen. Der einstige Seitenarm der Traun beginnt beim Welser Wehr und mündet in der Stadt Traun in den gleichnamigen Fluss. Der seit Jahrzehnten herrschende Konsens zwischen den Interessensgruppen bekam zuletzt Risse. 2010 schrieb die Behörde bei der Abkehr erstmals Restwasser vor. 2013 waren es 50 Liter pro Sekunde, die zuletzt auf 500 Liter angehoben wurden, was zur Folge hatte, dass sich die Bauarbeiten verteuerten. Um bis zu 40 Prozent schätzt der Welser Magistratsjurist Bernhard Humer die Kostensteigerung.

Schäden auf beiden Seiten

Im Streit mit der Wassergenossenschaft vertritt der Welser Rechtsanwalt Georg Lehner zwei Fischereiberechtigte. Die Genossenschaft wisse seit Jahren, so Lehner, wann sie die Abkehr machen wolle. Heuer habe sie sich nicht gekümmert, die Genehmigung rechtzeitig einzuholen. "Ich habe ein ganz normales Rechtsmittel gegen die Genehmigung der Bachabkehr eingebracht. Jetzt entscheidet das Landesverwaltungsgericht", betont Lehner.

Es gehe seinen Mandanten gar nicht darum, die Abkehr zu verhindern: "Sie wollen nur keinen Schaden erleiden." Neben Lehners Klienten hätten 18 weitere Fischer Schadenersatzansprüche bei der Genossenschaft angemeldet.

Obmann Rübig schätzt den entstandenen Schaden der Anrainer auf 100.000 Euro und kündigt Klagen gegen Lehners Mandanten an. "Jetzt haben sie den Bogen eindeutig überspannt", zeigt sich Rübig verärgert.

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