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Nach 37 Dienstjahren entlassen: Streit vor Gericht gleicht einem Rosenkrieg

Von Friedrich M. Müller   15.November 2019

Die Ära von Gerald P. als Geschäftsführer des Vereins "assista", der auch das "Dorf Altenhof" betreibt, ist seit dem Frühjahr Geschichte; der Betriebswirt verließ aus eigenem Antrieb das Unternehmen.

Die Folgen seines Agierens als "Sanierer" während zweier Jahre bewegen aber nach wie vor die Gemüter von Bewohnern des Dorfes, Mitarbeitern und ehemaligen Angestellten. Das wurde Mittwoch erneut deutlich, als vor Arbeitsrichter Horst Bichl beim Landesgericht Wels die Klage eines Mitarbeiters gegen "assista" verhandelt wurde.

Nach 37 Dienstjahren war der Mann im Jänner 2018 vor die Tür gesetzt worden. Die Kündigung ist ungültig, da er zu diesem Zeitpunkt einen "Einstellungsschein" als "begünstigter Behinderter" hatte und damit unkündbar war.

Nun musste das Gericht die von "assista" betriebene Entlassung des Mitarbeiters beurteilen. "Das Vertrauen der Geschäftsleitung war nachhaltig gestört, der Kläger (der gekündigte Mitarbeiter, Anm.) hat seine Führungsaufgabe nicht erfüllt, eine Politik der kleinen und mittelgroßen Nadelstiche gegen den Geschäftsführer gemacht, obwohl damals schon klar war, dass er (der Geschäftsführer) aufhört", argumentierte assista-Anwältin Katharina Körber-Risak aus Wien.

Zeugin Gabriele Huber zeichnete ein anderes Bild des Klägers: Sie war 37 Jahre "assista"-Mitarbeiterin, von 2003 bis 2018 Geschäftsführerin und verließ das Unternehmen nach Differenzen wegen P.s Führungsstil: "Mein Kollege hat bei einer Führungskräfte-Klausur zu den Sparmaßnahmen sehr wohl mitgearbeitet und sich eingebracht."

Linzer Gericht ist nun am Zug

Nach siebenstündiger Verhandlung fällten Richter Bichl und die beiden Laienrichter ihr Urteil: "Der Klage des gekündigten Mitarbeiters wurde stattgegeben. Die Entlassung ist zu Unrecht erfolgt, es besteht weiterhin ein aufrechtes Dienstverhältnis", sagt Gerichts-Pressesprecherin Gerlinde Hellebrand. "assista" berief, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wie geht es weiter? "Das Oberlandesgericht Linz ist am Zug – als letzte Instanz", erklärt Bichl: "Die Prozesskosten der ersten Instanz – ich schätze rund 45.000 Euro – muss ,assista‘ tragen." Nachsatz des Richters: "Dieser Prozess war von enormen Emotionen geprägt. So arg sind solche Prozesse nicht immer: Aber das hier ist wie bei einem Scheidungsverfahren nach mehr als 30 Jahren Ehe."

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28. März 2024