Kontrollwahn und rasende Eifersucht: Täter kommt in Anstalt
WELS. "Er hat seine Familie zerstört", sagte die Staatsanwältin zu Prozessbeginn am Welser Landesgericht. Der Angeklagte wird in eine Anstalt eingewiesen.
Ein 30-jähriger Tischler aus Wels wird beschuldigt, seine 32-jährige Ehefrau ins Wachkoma geprügelt zu haben. Nach Verlesung der Anklageschrift wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Am Dienstagnachmittag dann das Urteil: Der Täter wird in eine Anstalt eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Opfer nicht bei Bewusstsein
Seit der Tat im Mai des Vorjahres kam das Opfer nie wieder zu Bewusstsein. Ihr damaliger Ehemann fügte der Frau derart schwere Kopfverletzungen zu, dass die Ärzte eine Genesung mittlerweile ausschließen. Die Anklageschrift gibt Details zu einer Beziehung preis, die im Zeichen von Gewalt und Kontrollwahn stand. Der Tischler war krankhaft eifersüchtig und ließ seine attraktive Frau nicht aus den Augen. Er brachte sie in der Früh zur Arbeit und holte sie am Abend wieder ab. Selbst während der Mittagspause ließ er ihr keine Ruhe. Nach mehreren Gewaltausbrüchen trennte sich die Frau von ihrem Ehemann, mit dem sie seit 2009 verheiratet war. Im selben Jahr kam die gemeinsame Tochter zur Welt. Das inzwischen neunjährige Mädchen ist seit der Tat bei den Eltern ihrer Mutter untergebracht. Die OÖNachrichten setzten im Vorjahr für das Kind eine Spendenaktion in Gang, bei der mehr als 16.000 Euro gesammelt wurden.
Nach der Trennung von ihrem Ehemann begann dieser, die Frau zu stalken. An ihrem Arbeitsplatz, einem Blumengeschäft vor dem Welser Klinikum, fuhr er täglich mehrmals vorbei, hupte und winkte. Die Frau dürfte eine Vorahnung gehabt haben, was auf sie zukommt. Sie bat männliche Familienmitglieder, auf sie aufzupassen. Kurz vor der Tat betrat der gebürtige Serbe das Geschäft und überreichte seiner Ehefrau ein Rechnungskuvert. „Das ist deine Rechnung! Was soll ich damit?“, erwiderte die 32-jährige mit kroatischen Wurzeln. Anschießend drehte sie sich um und ging in einen Nebenraum. Der Täter sei ihr laut Anklageschrift gefolgt und habe sie mit einem wuchtigen Schlag zu Boden gestreckt. Dann soll er zwischen zehn und 15 Mal mit der rechten Ferse auf den Kopf der Frau regelrecht eingestampft haben. Die Chefin des Opfers floh während dessen aus dem Geschäft und schrie um Hilfe. Doch es ging alles rasend schnell. Als die Frau keinen Ton mehr von sich gab, verließ der Gewalttäter seelenruhig das Geschäft und wartete draußen auf seine Festnahme. „Die Rettung braucht‘s eh nimmer“, soll er zur Besitzerin des Blumenladens gesagt haben. Den eintreffenden Schwager der Frau raunte der mutmaßliche Täter noch zu: „Du hättest der Erste sein sollen, jetzt bist du halt der Nächste.“ Diese Aussage trug ihm eine Anklage wegen gefährlicher Drohung ein.
Durch eine Notoperation konnte das Leben der Frau gerettet werden. Ihre Verletzungen waren allerdings derart massiv, dass sie nur durch ein Wunder überlebte. Neben massiven Hirnschäden waren zahlreiche Gesichtsknochen mehrmals gebrochen.
Video: Ehemann nach Mordversuch vor Gericht
Der Anwalt des Mannes sprach von einer furchtbaren Tat. Dennoch verdiene jeder Mensche in einem Rechtsstaat eine Verteidigung: „Mein Mandant ist reumütig und geständig. Er leidet an einer chronischen Schizophrenie und war zur Tatzeit nicht schuldfähig.“
Laut einem Gutachten ist der Täter nicht zurechnungsfähig. Wegen seiner weiterhin bestehenden Gefährlichkeit erfolgte die Einweisung in eine Anstalt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an. Es ist somit rechtskräftig.