Kindergarten ist nicht zu laut für Industriegebiet
Das hat das Landesverwaltungsgericht am Freitag entschieden. Gegen die Baubewilligung hatte eine Nachbarfirma Beschwerde erhoben. Sie fürchtete zu viel Lärm und Schadstoffe durch mehr Verkehr. Auch eine Widmungswidrigkeit vermutete die Firma. Das Gericht hat die Beschwerde abgewiesen: Das Lärm-Argument sei unbegründet, argumentiert das Landesverwaltungsgericht.
Auch das Argument der Widmungswidrigkeit ließen die Richter nicht gelten: So dürfen zwar in einem Industriegebiet nur Bauten errichtet werden, die für die Tätigkeit des Unternehmens nötig sind, ein Betriebskindergarten diene aber der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.