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Keine Kindergartenfahrten, kein Geld: Taxler fühlen sich im Stich gelassen

Von Erik Famler   11.April 2020

Dem Krenglbacher Taxiunternehmer Thomas Lichtenwagner geht es aktuell wie fast allen Berufskollegen. Die Coronakrise hat zu einem massiven Rückgang bei den Transporten geführt. Die gesamte Branche kämpft ums Überleben.

Was Lichtenwagner derzeit aber am meisten aufregt: Viele Gemeinden wollen die Kindergartentransporte, die in der Coronakrise eingestellt sind, nicht mehr bezahlen: "Die Landesregierung hat groß verkündet, dass sie 580 Millionen Euro in die Wirtschaft für die Wiederaufbau pumpen wird. Und bei uns wird jetzt gespart", ärgert sich der Taxiunternehmer.

Ganz anders sei die Situation bei den Schülerfahrten. Diese wickelt das Familienministerium über das Finanzamt ab. Obwohl auch diese Fahrten in der Krise ausgesetzt sind, gebe es eine Finanzierungszusage. Bei den Kindergartenfahrten sind die Gemeinden der Auftraggeber. Diesen werden zwei Drittel des Beförderungentgeltes vom Land refundiert.

Inzwischen fürchtet Lichtenwagner um den Fortbestand seines Unternehmens, zumal auch viele andere Aufträge wie etwa Krankentransporte in der Krise wegfallen: "Wir treten bei den Schul- und Kindergartenfahrten in Vorleistung. Bezahlt wird immer erst viele Monate später. Wenn dieses Geld, mit dem wir fix rechnen konnten, jetzt auch noch wegfällt, können wir den Betrieb nicht mehr aufrechterhalten."

Rückendeckung bekommt Lichtenwagner von Robert Riedl, dem Fachgruppen-Geschäftsführer bei der WKOÖ: "Man darf sich nicht der Illusion hingeben, dass unsere Betriebe diese schwierige Phase ohne Unterstützung überleben werden."

Die gesamte Branche habe massive Sorgen: "Wenn sich die Politik dieser Sorgen nicht annimmt, können wir die ohnedies schlecht bezahlten Schüler- und Kindergartentransporte nicht mehr garantieren", warnt Riedl. Die durchschnittliche Vergütung pro gefahrenem Kilometer liege bei einem Euro netto.

Der Gemeinde Krenglbach seien die Hände gebunden, bedauert Amtsleiter Peter Zeilinger: "Vertraglich ist vereinbart, dass die Beförderung ein Bestandteil der Leistung sein muss. Rechtlich können wir nicht aus. Wenn das Land jetzt sagt, wir zahlen zwei Drittel sowieso, läuft es so weiter wie gewohnt."

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