Keine Gebühren beim zweiten Lockdown
WELS. Die Stadt Wels erlässt Eltern, deren Kinder während des zweiten dreiwöchigen Lockdowns den Kindergarten oder Hort nicht besuchen, die Gebühren.
Der Gemeinderat hat aufgrund des ersten Lockdowns eine Novellierung der Tarifordnung beschlossen. Demnach ist es möglich, dass der Stadtsenat den Elternbeitrag erlassen kann, wenn eine Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund von behördlichen Empfehlungen mindestens eine Woche nicht besucht wird. Obwohl der zweite "Lockdown" erst am Dienstag, 17. November, begonnen hat, wird die gesamte Woche nicht verrechnet.
"Durch diese rasche Lösung kommt es bereits bei der November-Vorschreibung zu einer Reduktion, gerade in einer Zeit, in der jeder Euro für Familien zählt", sagt Generationen-Stadträtin Margarete Josseck-Herdt (FP).