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Freizeitwohnpauschale: Aufwand für neue Abgabe höher als die Einnahmen

Von Erik Famler   23.Oktober 2019

Der Landtag führte mit 1. Jänner die sogenannte Freizeitwohnpauschale ein. Ungenützter Wohnraum soll künftig mit einer Steuer belegt werden. Sie ist ein Durchlaufposten an das Land. Das Einheben ist Aufgabe der Städte und Gemeinden. Die Kommunen können jedoch Zuschläge verlangen. "Die großen Städte haben das auch so umgesetzt. Wir machen Gebrauch davon", sagt der zuständige Magistratsjurist Wolfgang Wimmer.

Im September wurden insgesamt 3441 Erhebungsbögen an Wohnungsgenossenschaften und Welser Haushalte ausgeschickt. Die großflächige Abfrage unter Welser Wohnungsbesitzern hat viele Bezieher verunsichert: "Wir haben kürzlich unseren Dachboden ausgebaut. Den neu geschaffenen Wohnraum nützt mein Mann als Büro. Warum wir jetzt einen Fragebogen bekommen, ist mir ein Rätsel", meldete sich eine Welserin aus der Vogelweide in der Redaktion der Welser Zeitung.

"Die Adressen kommen aus dem Gebäude- und Wohnungsregister. Wenn dort eine Wohnung eingetragen ist und im Meldeamt ist niemand mit Hauptwohnsitz gemeldet, wurde dem Eigentümer ein Fragebogen zugeschickt", erklärt Wimmer.

Der Aufwand für den Magistrat ist erheblich: "Eine Mitarbeiterin ist seit Monaten nur mit dieser Aufgabe beschäftigt. Nachdem die Fragebögen ausgeschickt wurden, mussten wir zu viert daran arbeiten. Die Telefone sind damals heiß gelaufen", weiß Wimmer.

Die Freizeitwohnpauschale hatte ursprünglich den Zweck, unvermieteten Wohnraum auf den Markt zu bringen. Ob dieses Steuerungsinstrument sein Ziel erreicht, wird sich noch zeigen. Als zusätzliche Einnahmequelle für die Stadt würde sie den betriebenen Aufwand nur bedingt rechtfertigen: Ging man ursprünglich von knapp 180.000 Euro an jährlichen Einnahmen aus, ist jetzt mit deutlich weniger zu rechnen. Wimmer: "50.000 Euro stehen dieses Jahr im Budgetvoranschlag. Aus heutiger Sicht gehen wir von knapp 100.000 Euro an Einnahmen aus."

Insgesamt dürfte aber der Befragungs- und Administrationsaufwand zumindest im ersten Jahr höher sein als die Einnahmen.

Die Freizeitwohnpauschale richtet sich nach der Größe der Unterkunft. Eigentümer leerstehender Wohnungen bis 50 Quadratmeter zahlen jährlich 180 Euro. Größere Wohnungen werden mit 324 Euro pro Jahr besteuert. Bei beiden Varianten kassiert die Stadt jeweils 108 Euro Zuschlag. Grob geschätzt stehen in Wels rund 1000 Wohnungen leer.

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18. April 2024