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Darf man so parken?

26.Februar 2020

Das Foto zeigt ein parkendes Auto auf einer Bauminsel an der Kreuzung Schauerstraße/Maximilianstraße. Wie kann man nur?, mag sich der Betrachter denken. Die Frage lässt sich auch anders stellen: Darf man überhaupt so parken? Verstößt nicht diese rücksichtslose Parkweise gegen Gesetze?

Ein Abteilungsinspektor des Wachzimmers Innenstadt, den die Welser Zeitung mit dem Foto des parkenden Autos konfrontierte, reagiert mit Bedauern: "Die von Ihnen angeführte Parksituation ist aus polizeilicher Sicht nicht strafbar." Das geringfügige Überragen von Bodenmarkierungen, Einfriedungen etc. wird nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung toleriert.

Magistratsjurist Bernhard Humer liefert nach genauer Prüfung des Fotos eine knappe Expertise. "Die rechte Autoseite überragt die öffentlichen Verkehrsfläche. Ich vermute, es ist der Grund der Stadt. Wasser- und umweltrechtlich müsste ein Vorsatz gegeben sein, um den Lenker zu belangen. Der lässt sich aber nicht herstellen", sagt Humer.

Eine Besitzstörungsklage könnte zum Erfolg führen. "Aber wo kämen wir hin, wenn wir als Stadt solche Bagatelldelikte einklagen würdet? Dies würde zu weit führen", betont Humer. Die Beschädigung der Baumscheibe sei juristisch schwer zu beweisen.

Dass diese rücksichtslose Form des Parkens den Boden, das Wurzelwerk und damit auch den Baum belastet, ist unbestritten. Für eine Bestrafung reicht es dennoch nicht. Dem Lenker des dunkelblauen Ford mit Welser Kennzeichen sei allerdings geraten, das Auto künftig woanders abzustellen. Einen baumschonenden Parkplatz anzusteuern, auch wenn man damit ein paar Schritte mehr in Kauf nimmt, wäre kein Fehler.

Vielleicht beginnt die Person beim Anblick dieses Fotos auch darüber nachzudenken, wie doof und peinlich es ist, auf einem Baumring zu parken.

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19. April 2024