Beinamputierter Welser darf Hauslift nicht benützen

Von Erik Famler   14.März 2019

Den erst im Vorjahr errichteten Hauslift darf der 72-Jährige nicht benützen, weil ihn seine Nachbarn daran hindern. K. ist der Verzweiflung nahe. Die Hausbewohner zeigen kein Mitleid. Sie sagen, er sei selber schuld.

Seit Jahrzehnten lebt K. mit seiner Frau in der Welser Spöttlsiedlung in einer Eigentumswohnung. Das Haus zählt 16 Parteien. 2018 errichtete die Hausgemeinschaft auf eigene Kosten einen Lift. Rund die Hälfte der Parteien beteiligte sich an der Errichtung. K. war nicht dabei: "Ich konnte mir die 11.000 Euro nicht leisten, die ich bezahlen hätte müssen", sagt der pensionierte Postbeamte.

Aus diesem Grund verweigern die Nachbarn dem erst kürzlich beinamputierten Welser die Benützung des Aufzugs. Abgelehnt wurde auch ein Notschlüssel, der nur Einsatzorganisationen zur Verfügung steht.

Um zum Arzt zu kommen, muss K. insgesamt 24 Stufen vom ersten Stock nach unten überwinden. Auf dem Weg von seiner Wohnungstür in den Halbstock, wo sich der Zugang zum Lift befindet, sind es nur acht Stufen. "Ich habe die OÖ. Wohnbau um eine Ausnahmegenehmigung gebeten, damit mich wenigstens die Rettung abholen kann." Weil K. mit seinen Ansuchen überall abblitzte, wandte er sich auf Anraten des Magistrates an die Familienberatung "Miteinander" in Linz. Doch auch deren Intervention blieb erfolglos: "Leider ist meine Einschätzungen so, dass es eher schwierig bis unmöglich ist, die Eigentümer des Liftes zum Einlenken zu zwingen. Es besteht noch immer die Möglichkeit, sich einzukaufen. Eine Alternative ist derzeit eher nicht ersichtlich", heißt es in einem Schreiben von "Miteinander" an den verzweifelten Welser.

Vergebliche Intervention

Ähnlich argumentiert die OÖ. Wohnbau: "Wir haben als Hausverwalter großes Verständnis für Herrn K. Unser Bemühen, bei der Liftgemeinschaft für ihn ein gutes Wort einzulegen, hat leider nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Er müsste sich einkaufen, wie alle anderen auch", sagt Vorstandssprecher Ferdinand Hochleitner.

Ihre Wohnung überschrieben die K.s schon vor einigen Jahren ihrem Sohn, einem in Salzburg lebenden Juristen. Als Eigentümer müsste er für die Teilkosten des Aufzuges aufkommen. Doch auch diese Möglichkeit kommt für den beinamputierten Welser nicht in Betracht.

Wie es weitergeht, bleibt ungewiss. "Da meine Frau nichts mehr tragen kann, helfe ich ihr, die Einkäufe nach oben zu schleppen", schildert K. Und das unter heftigen Schmerzen, wie K. betont.