Welser protestieren gegen Abschiebung einer sehr gut integrierten Familie

Von Von Friedrich M. Müller   06.Dezember 2017

Die Suche nach ihren familiären Wurzeln endete für die nun 30-jährige Anna K. aus Georgien 2014 beinahe tödlich. Sie kam in ihrer ehemaligen Heimat offensichtlich einem Baby-Händlerring auf die Spur, erhielt Morddrohungen und wurde von der Polizei negiert. Daher entschloss sie sich im Jänner 2015, mit ihrer Familie nach Österreich zu flüchten.

Fast drei Jahre später liegt ein negativer Asyl-Bescheid vor; ob ihm aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, ist offen. Andersfalls muss die Familie in ständiger Angst leben, dass Polizisten vor der Tür stehen und sie nach Georgien verbringen.

Das passiert, obwohl die Familie bestens integriert ist: Beide Kinder sprechen sehr gut Deutsch, die Eltern meisterten Sprachprüfungen und verdienen den Lebensunterhalt selbst. Der 32-jährige Suliko engagierte sich anfangs freiwillig beim Sozialmarkt, ehe er in Klaus Fronius‘ Bauernhof angestellt wurde. „Er ist ein Firstclass-Mitarbeiter“, sagt der Seniorchef des Technologie-Konzerns. „Die Familie ist in unserer Gesellschaft angekommen, akzeptiert. Ich bürge für sie, es wäre ein Frevel, sie jetzt abzuschieben.“

Die Mutter hilft in Thalheim bei der Pfarre, Georgi (7) besucht dort die Schule und zeigt als Kicker Talent, Mariami (12) fühlt sich in der NMS Buchkirchen wohl.

„Sie sind jung, gescheit, arbeitswillig, diese Leute brauchen wir, das sind keine Wirtschaftsflüchtlinge: Wenn sie zurück müssen, droht ihnen Tod oder Haft: Denn Suliko war Sicherheitsbeamter, seine Flucht gilt als Desertation“, sagt Ulrike Nill, die pensionierte Welser Jugendrichterin.

Sebastian Siudak von der Linzer Anwaltskanzlei Helmut Blum vertritt die Familie. „Wir wollen, dass sich ein unabhängiger Richter bei einer mündlichen Verhandlung ein Bild macht.“ Nun hoffen alle, auf die aufschiebende Wirkung des negativen Asyl-Bescheides.

Schließlich gibt es im Bescheid eine weitere Diskrepanz: Ein vierjähriges Einreiseverbot nach Österreich. „Das gibt es nur, wenn Personen eine Gefährdung darstellen: Aber niemand ist verurteilt. Selbst Drogenhändler erhalten bloß ein oder zwei Jahre Rückkehrverbot“, sagt Jurist Siudak.