Personaldienstleister HOGO ist fünftgrößter Steuerzahler von Wels
WELS. Leasingfirma vervierfachte in fünf Jahren ihren Mitarbeiterstand und schaffte es bei der Kommunalsteuer unter die "Top five".
Wie kaum ein anderes Welser Unternehmen profitiert der Personaldienstleister HOGO von der guten Konjunktur. Im Oktober 2016 übersiedelte die gesamte Gruppe von Krenglbach nach Wels. Für die Messestadt machte sich der Wechsel bezahlt.
Die Leasingfirma beschäftigt aktuell 1400 Mitarbeiter und ist zum fünftgrößten Welser Steuerzahler aufgestiegen. "Der Standort war für uns strategisch gesehen sehr wichtig", sagt Rudolf Holzleitner. Er führt mit Roland Golger und Stephan Holzleitner die Geschäfte. Drei Faktoren hätten das Wachstum bei HOGO befördert: "Der Aufschwung in der Wirtschaft, das neue, größere Firmengebäude inklusive der besseren Erreichbarkeit und das Netzwerk der Welser Wirtschaft", zählt Stephan Holzleitner auf.
2017 kletterte der Umsatz auf 32 Millionen Euro. Heuer peile man die 50 Millionen-Marke an. Bürgermeister Andreas Rabl (FP) gratuliert dem aufstrebenden Unternehmen: "Die Stadt ist glücklich, dass die Firma HOGO vor zwei Jahren ihren Standort nach Wels verlegt hat. Das Unternehmen ist nicht nur ein toller Arbeitgeber, sondern unterstützt auch viele Welser Sportvereine mit Sponsorgeldern."
Nach Auskunft von Geschäftsführer Golger fließen jährlich weit über 100.000 Euro in den Welser Sport. Neben dem Regionalligisten WSC-Hertha profitieren der Polizeisportverein, die ESV-Tennissektion und die Welser Huskies (American Football) von den Geldern aus der Welser HOGO-Zentrale. Das Unternehmen will weiter wachsen und plant für die kommenden Jahre den Aufbau von Filialen. (fam)
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Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer
Zur Bemessungsgrundlage zählen:
Die monatliche Bruttolohnsumme, die an Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte gewährt wird
Die monatlichen Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art an (Gesellschafterinnen/Gesellschafter) Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Für Personen bei Arbeitskräfteüberlassung aus dem Ausland: 70 Prozent des Gestellungsentgelts
Für von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Dienstleistung zugewiesene Personen: Ersatz der Aktivbezüge
Die monatlichen Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art an freie Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer.
Der 2. Punkt ist interessant. Da ja nur Rabl weiss wie sich die Kommunalsteuer bei HOGO zusammensetzt, wäre dieses Wissen interessant. Wer überprüft das?
Noch dazu weil es in Wels die anderen grossen Firmen schlecht dastehen läßt betreffend Kommunalsteuer.
Rabl braucht ja Erfolgsmeldungen in Wels.
Der Aufstieg begann mit FPÖ Unterstützung.
Vorher warens im Schwarzbuch für Arbeitgeber bei
der AK gemeldet.
Da könnten viele Spekulationen auftauchen?