Laut Gesetz existiert ein Mensch erst ab 500 Gramm

Von Michaela Krenn-Aichinger   04.Juni 2014

Ab wann gilt ein Mensch als Mensch? Laut österreichischem Gesetz erst ab 500 Gramm, denn frühverstorbene Kinder unter diesem Geburtsgewicht müssen in Österreich weder registriert noch gemeldet werden.

Dies wollen betroffene Eltern ändern. Die Welserin Simone Strobl, die eine Selbsthilfegruppe für Eltern nach einer Fehlgeburt oder stillen Geburt gegründet hat, und die Kärntnerin Anita Ogris haben eine Petition an Nationalratspräsidentin Barbara Prammer und Nationalratsabgeordneten Hermann Lipitisch überreicht. Diese wird am 1. Juli im zuständigen Ausschuss behandelt.

Sie fordern die Abschaffung dieser 500-Gramm-Grenze und die Möglichkeit, die Kinder ins Personenstandsregister eintragen zu lassen, freiwillig auf eigenen Wunsch der Eltern. Sie sollen als Mensch anerkannt und geführt werden. In Deutschland ist das seit dem Vorjahr möglich.

Betroffene Eltern schildern, warum das für sie von so wichtiger Bedeutung ist: "Unser Kind wog 491 Gramm. Die fehlenden neun Gramm haben darüber entschieden, ob unser Kind offiziell existiert hat oder eben nicht."

"Meine Frau verlor unser Kind im dritten Monat. Die Gesellschaft hatte keinen Platz für unsere Trauer, somit fiel der Trost, das Verständnis in dieser harten Zeit weg."

Die Petition hat bereits rund 1500 Unterstützer (siehe Kasten links). "Nationalratspräsidentin Prammer hat uns ihre Unterstützung zugesagt, ihr liegt das Thema sehr am Herzen", sagt Simone Strobl. Die Mutter eines Sohnes hat selbst zwei Kinder verloren und den Verein Pusteblume für betroffene Eltern in ganz Österreich ins Leben gerufen.

Die Initiatorinnen hoffen eine breitere öffentliche Diskussion anzustoßen, damit auch in Österreich diese Kinder als Menschen anerkannt werden.

 

Petition

Unterstützungserklärung: Hier kann man die Petition für die Abschaffung der 500-Gramm-Grenze und die freiwillige Eintragung der Kinder ins Personenstandsregister unterstützen. In Deutschland ist das seit einem Jahr, auch rückwirkend, zeitlich unbegrenzt möglich.