Jäger erschoss Kater Fritzi: "Ich habe nicht skrupellos drauflos geballert"

Von Michaela Krenn-Aichinger   16.Mai 2018

Gegen 6 Uhr früh am Christi-Himmelfahrts-Tag wurde Martina Kubinger durch einen Schuss aus dem Schlaf gerissen. Wenig später war es traurige Gewissheit. Ihr eineinhalbjähriger Kater Fritzi ist tot, erschossen von einem Jäger nur rund 360 Meter vom Wohnhaus in Rottenbach entfernt. "Für uns war Fritzi ein vollwertiges Familienmitglied. Wir sind unendlich traurig und wütend darüber, dass einfach ein geliebtes Haustier getötet wird und sich der Jäger darüber keine Gedanken macht, welchen Schmerz er damit bei den Besitzern auslöst", sagt Martina Kubinger, die den Fall auch angezeigt hat.

Laut Jagdrecht darf ein Jäger allerdings eine Katze erschießen, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Haus entfernt ist. Der Jäger argumentiert damit, dass der Kater in einem Feld gewildert habe. "Ich habe die Katze bereits monatelang beobachtet, für mich war sie eine streunende Katze. Als sie dann einen jungen Hasen im Fang hatte, musste ich handeln", sagt Jäger Siegfried J. Keinesfalls habe er skrupellos drauflos geballert, wie ihm das die Besitzer vorwerfen.

Die Familie Kubinger nimmt dem Waidmann seine Version nicht ab. Fritzi, der kastriert war, habe wie andere Katzen auch einen Freiheitsdrang gehabt. "Er hat aber nie gewildert und Beute mit nach Hause genommen. Er sah auch nicht wie ein Streuner, sondern wie eine geliebte, gepflegte Hauskatze aus. Und an der Stelle, wo unser Kater getötet wurde, haben wir auch keine Spuren von einem Hasen gefunden", sagt Kubinger.

Landesjägermeister Sepp Brandmayr rät seinen Jagdkollegen, es sich zehnmal zu überlegen, bevor sie eine Katze töten. "Denn für viele sind Katzen fast wie Familienmitglieder und manchmal auch Menschenersatz. So nahe an den Häusern und auf freier Wiese eine Katze zu töten, das macht man einfach nicht", sagt Brandmayr.

Der Rottenbacher Jagdleiter Gottfried Huber nimmt seinen Jagdkollegen in Schutz. "Wenn der Kater wildernd angetroffen wird, wie er angibt, hat er das Recht, ihn zu erlegen." Er verstehe aber auch die Situation der Familie. Gut wäre es gewesen, wenn der betroffene Jäger in der Ortschaft Frei, wo Fritzis Besitzer zu Hause sind, nachgefragt hätte, wem die Katze gehört, und zuvor das Gespräch gesucht hätte.

Zahlen darüber, wie viele Katzen und Hunde von Jägern jährlich in Oberösterreich erschossen werden, gibt es nicht. "Das Katzenmorden muss endlich aufhören", sagt Kubinger und fordert eine Änderung des Jagdgesetzes.