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Höchstrichter stoppen Abschiebung von gut integrierter Familie aus Georgien

Von Friedrich M. Müller, 21. Februar 2018, 03:03 Uhr
Mariami ist völlig verzweifelt, als sie Samstag in aller Früh von einer Polizistin aus der Wohnung geholt wird. Bild: Matthias Lauber

THALHEIM. Vater Suliko kommt vermutlich morgen mit seinen beiden Kindern nach Thalheim zurück

Gute Nachricht für eine vierköpfige Flüchtlingsfamilie aus Georgien und jene engagierten Thalheimer, die sich für deren Verbleib eingesetzt haben. Die Eltern und ihre beiden Kinder werden nach einem Spruch des Verfassungsgerichtshofes vorerst nicht abgeschoben. "Die Richter haben die aufschiebende Wirkung unserer Beschwerde gegen den negativen Asylbescheid anerkannt", sagt Anwalt Helmut Blum aus Linz.

Das Höchstgericht hat schnell reagiert: "Ich habe die Beschwerde Montagmorgen eingebracht: Um 12.11 Uhr kam dann die Information", sagt Blum. Noch befindet sich Vater Suliko (32) mit Mariami (13) und Georgi (7) in Athen. Sie waren am Wochenende von Wien in die griechische Hauptstadt verbracht worden und wären dann von dort nach Tiflis abgeschoben worden. Samstag um 6 Uhr klingelte die Polizei bei der Wohnung der gut integrierten Familie in Thalheim, um den Abschiebebescheid durchzusetzen. Mutter Anna (30) befindet sich schon seit Tagen wegen akuter psychischer Probleme in Spitalsbehandlung.

Die drohende Abschiebung – verbunden mit einem nach bisheriger Rechtsprechung völlig unüblichen vierjährigen Rückkehrverbot nach Österreich – hat viele Menschen aus der Region erzürnt: weil beide Eltern arbeiten, eine Wohnung haben und bereits gut in Thalheim integriert sind. Selbst die Sprachhürden haben sie gemeistert.

Unter ihren vielen Freunden sind die Unternehmer Klaus Fronius, Josef Auzinger und die pensionierte Jugendrichterin Ulrike Nill. Sie sagte gestern: "Wir warten nun auf den Rückflug und hoffen, dass alles klappt: Wir feiern erst, wenn die Familie wieder auf sicherem Boden in Österreich ist." Sie sei über den Richterspruch erfreut, der sinngemäß lautet: Es widerspricht den österreichischen Interessen nicht, wenn die vier Georgier bleiben. Eine Abschiebung hätte aber gewichtige Nachteile für die Familie. Nill freut sich auch über die Hilfsbereitschaft, die von vielen Seiten zu spüren ist.

Anwalt Blum sagt: "Nun ist die Abschiebung für einige Monate einmal gestoppt: Jetzt hoffen wir, dass der Verfassungsgerichtshof unserer Beschwerde stattgibt."

Bedroht von Baby-Händlern

Die Georgier waren in ihrer Heimat wirtschaftlich unabhängig. Anna entdeckte bei der Suche nach ihren familiären Wurzeln, dass sie als Baby verkauft worden sein dürfte: Sie war einem Baby-Händlerring auf die Spur gekommen und dann bedroht worden. Im Jänner 2015 ist die Familie geflohen.

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208  Kommentare
208  Kommentare
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Maireder (2.427 Kommentare)
am 23.02.2018 21:17

In diesem Fall war das schlicht weg gesagt eine Einwanderung in unser Sozialsystem, der Spruch des BVWGT, weiter unten von “Selten” verlinkt, bestätigt den Grund der Abschiebung. Wir dürfen und können auch nicht alle, die sich in unserer sozialen Hängematte breit machen wollen bei uns aufnehmen. Gearbeitet haben die Eltern seit 2015 nichts, da sie dies als Asylanten gar nicht dürfen.

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( Kommentare)
am 23.02.2018 21:19

Es wird allerdings erwartet. traurig

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HJO (1.196 Kommentare)
am 22.02.2018 17:47

Unsere Gesetze sind mir zu unflexibel. Wenn jemand einen Asylantrag stellt, ist der Mensch auf Biegen und Brechen als Asylant "abgestempelt". Wenn dieser sich vorbildlich integriert, Sprache beherrscht, eine Arbeit hat und uns somit "nicht auf der Tasche liegt". Er zahlt in unser Sozialsystem ein. Warum kann man nicht einen Hebel umlegen (ähnlich Rot-weiß-rot-Card) und eine befristete Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung erteilen? Zum Beispiel für vorläufig weitere drei Jahre?

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HJO (1.196 Kommentare)
am 22.02.2018 17:53

Ich beziehe mich nicht unbedingt auf diesen Fall, sondern auf Fälle, wo die Integration tatsächlich gelungen ist und Berufstätigkeit gegeben ist.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 22.02.2018 18:30

Wenn wir ihn WIRKLICH brauchen, kann er jederzeit von überall her als Schlüsselarbeitskraft kommen und sich von Beginn an legal hier aufhalten.

Aber legale Schlüsselarbeitskräfte bringen weder der Kanzlei Blum noch sonstigen Betreuern Einkünfte und Nills und Auzingers keine Kurzweil und persönliche Befriedigung.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 22.02.2018 09:13

Ist der rote Teppich für Suliko schon ausgerollt?

Ist der Fotograf im Dienste der OÖN schon auf Abruf?

Steht das Blum/Fronius/Apo/Auzinger/Lehrer/Richterinnen-Freundeskommitte schon bereit?

Und hat der Redakteur das BVwG-Erkenntnis jetzt endlich gelesen oder wenigstens Personen außerhalb des Unterstützerkreises befragt?

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forensik (859 Kommentare)
am 22.02.2018 09:30

Selten, ihre Kommentare sind samt und sonders unnötig und gehässig.
Von der Realität haben Sie keine Ahnung.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 22.02.2018 09:37

"eine unbillige Belastung des ö Rechtssystems durch Zuwanderer bzw deren Rechtsvertreter und Freunde" - oh, ein strammrechter Bürokrat spricht fliesend Amtsdeutsch - Tja, Juristen tummeln sich ja auch gerne im Biotop der blaunen, "besorgten Bürger"...

http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/landespolitik/wahl2015/Unternehmergattin-hilft-Fluechtlingen-FP-Mandatar-droht-mit-Kaufboykott;art174240,1968474

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Selten (13.716 Kommentare)
am 22.02.2018 01:23

Zu jener Passage im Georgier-Artikel von Friedrich M. Müller

„weil beide Eltern arbeiten, eine Wohnung haben und bereits gut in Thalheim integriert sind. Selbst die Sprachhürden haben sie gemeistert“

die korrespondierende Stelle im Erkenntnis des BVwG vom 06.02.2018:

„Die bP 2 ist ehrenamtlich in der katholischen Pfarre XXXX tätig. Sie hat Deutschkurse besucht und die Deutschprüfung A1 bestanden, A2 wurde nicht bestanden, sie kann sich aber in Deutsch ausdrücken. SIE HAT IN Ö SEIT KURZEM EIN GEWERBE ANGEMELDET UND ALS REINIGUNGSKRAFT CA E I N M O N A T L A N G G E L D V E R D I E N T.

Die bP 1 ist in Österreich in keinen Vereinen tätig und ging UNREGELMÄSSIG GEMEINNÜTZIGEN HILFSARBEITEN wie Tätigkeiten im SOMA Markt nach. Saisonal arbeitete sie als Erntehelfer. Sie hat die Deutschprüfung A1 abgelegt und SPRICHT GERINGFÜGIG DEUTSCH.“

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Selten (13.716 Kommentare)
am 22.02.2018 01:46

Herrn Müller hätte es auch nicht geschadet, vor eilfertiger Veröffentlichung der Ansagen von Blum, Auzinger, Fronius und Nill erst einmal das Erkenntnis des BVwG zu lesen.

Nennt sich journalistische Sorgfalt und Recherche.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 22.02.2018 01:02

Hier die Georgier-Entscheidung des BVwG, aus der hervorgeht, dass die Beschwerdeführer nicht gehörig an der Sachverhaltsfeststellung mitgewirkt, ja nicht einmal unbedenkliche Identitätsurkunden beigebracht haben:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20180206_L518_2174670_2_00/BVWGT_20180206_L518_2174670_2_00.pdf

Und hier alle Erkenntnisse des BVwG, wo deutlich zu sehen ist, dass deutlich mehr als 50% der Tätigkeit dieses Gerichts auf Fremden- insbesondere Asylrecht entfallen. Auch das kostet und stellt eine unbillige Belastung des ö Rechtssystems durch Zuwanderer bzw deren Rechtsvertreter und Freunde dar:

https://www.ris.bka.gv.at/Bvwg/

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Selten (13.716 Kommentare)
am 22.02.2018 01:07

Auch recht interessant bei diesen Erkenntnissen sind nicht nur die Nationalitäten, sondern auch "vertreten durch", wo ganz bestimmte Anwälte und Vereine und auch ein von einem Anwalt betriebener Verein immer wieder auftauchen.

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gaukel50 (1.965 Kommentare)
am 21.02.2018 22:09

da lob ich mir das bundesheer!
ca 4 jahren nach ende bundesheer geldforderung in einem mahnschreiben.
anfragen telefonisch elektronisch und eingeschrieben per brief wofür bezahlt werden soll wurden beinhart ignoriert und vor kurzem auch gepfändet.

eigene landsleute sind dem staat nicht mal eine antwort wert.

familien von irgendwoher tischen ein wunderschönes märchen auf und rechtsanwälte u. a. überschlagen sich als gutmenschen.

danke ich weiß jetzt was ich zu wählen habe

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 21.02.2018 21:24

Nau, habts eichan Trenzer-Fredl gfunden. Gottseidank. Bei den Liederbücher, Raucher und MAN Gschichten schauts ja überhaupt ned guad aus. Auf Kinder hinhauen ist da füüüü leichter und a so erfrischend, gell.

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( Kommentare)
am 21.02.2018 21:19

Ja, ja unsere Höchstgerichte!
Einmal paßt der Entscheid den Einen nicht,
und ein andermal den Anderen -
(sogar unser Ex BP hat Urteile heftig kritisiert,
weil sie ihm nicht gepaßt haben).
Wenn's würfeln täten, wär's nicht viel anders,
weil eine Begründung läßt sich immer finden.
Dafür haben's doch studiert
und jahrelang Gesetze auswendig gelernt.
Da wird sich doch Was finden lassen.

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 21.02.2018 19:43

Bei Inländern ist der Verfassungsgerichtshof weit weniger zimperlich, und grundsätzlich haben solche Beschwerden keine aufschiebende Wirkung.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 21.02.2018 20:00

Worauf wartest du? Bring Beispiele.

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Commendatore (1.407 Kommentare)
am 21.02.2018 19:38

In ein paar Monaten könnens die Koffer wieder packen und in Georgien Urlauben.

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Libertine (5.420 Kommentare)
am 21.02.2018 19:11

Ungeachtet der Richtigkeit und Gerechtigkeit, würde mich interessieren wer bezahlt das Ganze. Oder hab ich etwas überlesen?

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gertschi24 (206 Kommentare)
am 21.02.2018 18:44

Willkommensfest?

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ichauchnoch (9.802 Kommentare)
am 21.02.2018 14:12

Abgesehen davon, dass es jeder Familie zu wünschen wäre - noch dazu wenn sie gut integriert ist - dass sie dableiben kann, so fragt man sich doch, ob die Höchstrichter sich die Gesetze einfach so biegen, wie es grad passt?

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oblio (24.786 Kommentare)
am 21.02.2018 14:30

Das ist eine schwerwiegende Unterstellung!
Die Richter prüfen die Beamtenentscheidungen
vorerst nicht, sondern unterschreiben eher
blind, weil sie mit Recht davon ausgehen,
dass die Begründungen zu Recht erfolgen.
Dass aber dort in den Ämtern Leute sitzen,
welche ihre Animositäten ausleben, geht
eher an allen Institutionen vorbei!
Dann kommt ein Höchstgericht und prüft
und stellt Fehler fest, die vermeidbar
gewesen wären, hätte man früher ordentlich
gearbeitet!
Die Wurzel des Übels ist die typische,
österreichische Schlamperei!
Nur keine genaue Arbeit liefern, es ist ja
genug Spielraum für "Ermessungen" da!

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oneo (19.368 Kommentare)
am 21.02.2018 16:49

Da muß ich Dir vollkommen recht geben, Oblio.
Man urteilt nur nach den §. Vielleicht wird auch nur flüchtig der Akt gelesen. Unseren Beamtenhengsten zuzutrauen.

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jago (57.723 Kommentare)
am 21.02.2018 19:08

> Die Wurzel des Übels ist die typische, österreichische
> Schlamperei!

Nein, das Deckungsprinzip. Die Krähe, welche der andern kein Auge auspecken möchte, außer wenns gaunz weit faült.

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pumuckl7719 (391 Kommentare)
am 21.02.2018 15:28

Nein , Höchstrichter legen die Gesetze korrekt aus. Die Korrektheit darf man bei manchen Bescheiden des BFA, das einem blauen Minister unterstellt ist, manchmal wirklich anzweifeln.

Das Blaue Rechtsverständnis ist wirklich schwer nachvollziehbar!

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 21.02.2018 17:00

Wo konkret siehst du ein Gesetz gebogen?

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jago (57.723 Kommentare)
am 21.02.2018 19:03

> so fragt man sich doch, ob die Höchstrichter sich die Gesetze
> einfach so biegen, wie es grad passt?

Wer passert denn dir als Bieger besser innerhalb der Grenzen als die Höchstrichter? grinsen

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AlfDalli (3.986 Kommentare)
am 21.02.2018 13:57

Das Gericht arbeitete rasch und richtig.

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Maireder (2.427 Kommentare)
am 21.02.2018 13:29

Für mich ist die “last minute” Eingabe der Beschwerde des RA Blum beim VFGH nicht nachvollziehbar. Seit Dezember 2017 lag der negative Bescheid vor und es wäre genug Zeit gewesen mit einer Beschwerde den Asylbescheid zu Beeinspruchen. Diese Verzögerungstaktik kostet nicht nur Nerven der Beteiligten, sondern verursacht auch dem Staat durch den Polizeieinsatz, Flugkosten etc. zusätzliche durchaus vermeidbare Ausgaben.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 21.02.2018 13:32

-> sie dürfen nicht vor Ablauf der Einspruchsfristen abschieben, das ist rechtswidrig

-> die Opfer sind schuld oder wie?

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oblio (24.786 Kommentare)
am 21.02.2018 13:39

Weiß das die Exekutive nicht?
Oder ist so etwas denen egal?
Sind sie Handlanger von falschen
Bescheiden?
Wo steckt da wirklich der Wurm?

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Selten (13.716 Kommentare)
am 21.02.2018 13:58

Schon die 1. Instanz kann uU eine Rückkehrentscheidung und die Zulässigkeit der Abschiebung aussprechen.

Die Beschwerde an die 2. Instanz ist mit einem Antrag auf aufschiebende Wirkung verbunden. Diese kann aber aberkannt werden.

Die Behörden wissen schon, was sie tun.

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oblio (24.786 Kommentare)
am 21.02.2018 20:07

"Die Behörden wissen schon, was sie tun"?

Möglich, aber dann mit voller Absicht!

Die sind noch schlimmer als die Krähen,
die anderen kein Auge aushacken!
Da werden den "bösen Fremden" halt die
Augen ausgehackt!
Ist doch viel leichter! traurig

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 21.02.2018 21:15

Die Einspruchsfristen sind längst abgelaufen, es geht um ein weitere eingebrachte Beschwerde, die normalerweise KEINE aufschiebende Wirkung hätte.

Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung aber bestätigt, weil kein außerordentlicher Schaden für diesen Zeitraum sichtbar ist.

Es geht also nur um die hinzugekommene aufschiebende Wirkung, und es ist vor allem kein Präjudiz für den Ausgang der Beschwerde.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 21.02.2018 13:40

"Die Richter haben die aufschiebende Wirkung unserer Beschwerde gegen den negativen Asylbescheid anerkannt", sagt Anwalt Helmut Blum aus Linz...

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Maireder (2.427 Kommentare)
am 21.02.2018 20:19

Jaja, das habe ich dem OÖN Bericht entnommen, aber warum konnte der Antrag nicht vor der jetzt erfolgten Abschiebung eingebracht werden? Man hätte ja 2 Monate Zeit gehabt und dem Staat wären dadurch Aufwand und Kosten erspart geblieben.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 21.02.2018 20:41

Verzögerungstaktik , das trifft es bestens.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 21.02.2018 13:04

Wenn die Öffentlichkeit durch Blum, Fronius, Auzinger, Nill und nicht zuletzt durch die gegenständliche Familie selbst mit dem Fall konfrontiert wird, und wenn die gute Frau eine Babyhändlerring, mit dem sie eine Privatfehde führt, als Asylgrund angibt, geht mich und alle anderen zeitungslesenden Menschen, die jetzt noch zum Rückflug beizutragen haben, das sehr wohl etwas an.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 21.02.2018 13:04

Ist extra für Oblio!

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oblio (24.786 Kommentare)
am 21.02.2018 13:37

Extra für Selten:
Ein Babyhändlerring ist keine Privatfehde!
Das ist eine kriminelle Vereinigung
mit mafiösen Strukturen, welche von den
Regierungen verschiedener Länder verfolgt
werden, ihrer aber nur selten habhaft werden.
Zu viele Nutznießer sitzen auf einflussreichen
Posten und die korrupten Machenschaften sind
weltweit eine Gefahr für solche, welche an
den Aufklärungen interessiert sind.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 21.02.2018 13:53

Bei so viel missionarischem Eifer wird sich Ihr Rechtsirrtum nicht ausräumen lassen.

Man würde Sie damit wohl auch eines Gutteils Ihrer Existenzberechtigung berauben, zumindest würden Sie das vermutlich so empfinden.

Also fühlen Sie sich weiterhin wohl beim Irren, was soll´s.

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oblio (24.786 Kommentare)
am 21.02.2018 20:11

Ihnen ihre Meinung, mir die meine!

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forensik (859 Kommentare)
am 21.02.2018 11:58

Die Beurteilung der Sicherheitslage in Ländern wie Georgien obliegt privaten Gutachtern, denen seitens zahlreicher Flüchtlingshelfer reine Willkür und schleißiges Arbeiten vorgeworfen wird.

Der Unmut der engagierten Betreuer wächst, viele ehrenamtliche Stunden investieren sie zum Deutsch lernen und unzählige Kilometer legen sie zurück im Dienste der Unterstützung der Geflüchteten. Sie betreuen manche über Jahre und lernen sie wirklich gut kennen. Ihre Expertise zählt jedoch nicht, die des Gutachters, der Personen nie gesehen hat bildet die Basis des Bescheids.

Diese Art von willkürlicher, blinder Asylpolitik vergrämt die Helfer und führt sicher nicht dazu, dass die Besten bleiben dürfen.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 21.02.2018 12:08

Diese Guten könnten auch PERSÖNLICH eine Patenschaft oder mehrere übernehmen, statt die Früchte ihres Engagements der Öffentlichkeit umzuhängen.

Dann wär das Gutsein astrein glaubwürdig.

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forensik (859 Kommentare)
am 21.02.2018 12:19

Welche Früchte der Öffentlichkeit umhängen?

Engagierte Helfer unterstützen zur Selbständigkeit, sie vermitteln Arbeitsstellen, helfen bei der Wohnungssuche, solange, bis sie sich selbst erhalten können. Wo ist eigentlich das Problem, so ist man immer schon vorgegangen, wenn fremde Menschen angekommen sind.

Die globalen Problem wie Kriege, wirtschaftliche Notgebiete, all die Katastrophen wie Klimawandel und Umweltverschmutzung, dafür darf man nicht diese Menschen verantwortlich machen, die es zu uns verschlägt. Sie als Stellvertreter dafür hassen ist nicht klug.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 21.02.2018 12:20

Für so einen Kommentar muss wirklich "selten deppad" sein - die Familie erhält sich schon seit geraumer Zeit selbst:

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Familie-soll-abgeschoben-werden-Unterstuetzer-erschuettert;art4,2818724

Man sieht: Die Antriebsfedern der Rechtspopulimusopfer bestehen hauptsächlich Neid, Missgunst, Angst und Dummheit...

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Selten (13.716 Kommentare)
am 21.02.2018 12:29

Ja, ich frage mich, wie sich die Familie, die KEINEN Flüchtlings- oder sonstigen Schutzstatus hat, LEGAL selbst ernährt.

Lehrling kann der Herr aufgrund seines Alters nicht mehr sein.

Als Saisonarbeiter wird er sich und Familie schlecht eigenständig ernähren können.

Dann bliebe nur noch ein Gewerbe, wobei es mich dann aber wundert, warum Fronius so großes Interesse hat.

Die Frau scheint sich ohnehin schon Richtung PTBS in die Arbeitsunfähigkeit zu verabschieden, die vermutlich spätestens mit einer Verfestigung ddes Bleiberechts eintreten wird.

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oblio (24.786 Kommentare)
am 21.02.2018 12:52

Selten,
Was kümmern sie sich um Fragen,
die sehr persönlicher Natur sind
und die "Öffentlichkeit", also
auch sie, nichts angehen? traurig
Wenn es heißt, sie erhalten sich
selber, dann hat das zu genügen!
Oder?
Aber vielleicht legen sie ja ihre
Selbsterhaltungsfakten hier dar!

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Selten (13.716 Kommentare)
am 21.02.2018 12:31

Was haben Sie daran auszusetzen?

Auch SIE können jederzeit eine Patenschaft übernehmen und sich persönlich für Migranten verbürgen.

Dazu muss man nur zum Notar gehen und ehrlich engagiert sein.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 21.02.2018 12:58

Über Dummheit werde ich hier nicht urteilen.

Dass Sie nicht besonders originell, dafür aber sehr verurteilend sind, getraue ich mich aber schon zu behaupten.

Begründen Sie bitte, warum Sie mir Eigenschaften wie Ängstlichkeit, Neid, Missgunst und Dummheit zuschreiben und warumiich ein Rechtspopulismusopfer bin!

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