Groteske um Dauerparker in Kurzparkzone in der Fabrikstraße

Von Friedrich M. Müller   17.Mai 2018

Ja, darf denn das überhaupt sein! Seit Herbst parkt ein rechtsgesteuerter Lieferwagen mit britischem Kennzeichen in der Fabrikstraße – trotz Kurzparkzone von 180 Minuten.

Anfänglich schreiben sich Wachdienst-Organe mit Strafmandaten wochenlang die Finger wund. Dann wird der Magistrat damit befasst – mit gleichem Resultat. Der Wagen steht noch immer dort.

Dienstag starten die OÖNachichten die Recherche, plötzlich ist Betriebsamkeit spürbar. Zunächst verweist der Magistrat an die Polizei: Die Uniformierten hätten den Auftrag, die Daten des Zulassungsbesitzers auszuforschen. Die OÖNachrichten erfahren dort: So einfach gehe das nicht, weil es sich nur um eine Verwaltungsübertretung und um kein Strafdelikt handle. Es sei unmöglich, den Halter zu eruieren, das wisse man bei der Stadt.

Schließlich bittet der Magistrat die Welser Polizeibehörde als Außenstelle des Landespolizeikommandos um Mithilfe. Seit gestern wird dort eifrig recherchiert.

Indes ist aus einem anderen Büro des Magistrates der vermutliche wahre Grund zu erfahren, weshalb nichts geschieht? "Niemand will auf den Kosten fürs Abschleppen sitzen bleiben." Es gäbe zumindest eine einfache Lösung, um das Auto wegzubekommen: Eine Straßenreinigung ankündigen, Halteverbotstafeln aufstellen, das Auto abschleppen. Denn nur wenn es verkehrsbehindernd, vor Einfahrten oder im Halteverbot steht, könne es nach den Buchstaben des Gesetzes entfernt werden. Ein Jurist wendet aber ein: Wird nachgewiesen, dass Halteverbotstafeln im Nachhinein aufgestellt wurden, reicht das für einen Rechtsstreit.

Es bleibt also spannend: Wird der Zulassungsbesitzer ausgeforscht? Wie lange bleibt das Auto noch stehen? Stünde es in der Gebührenzone, hätte der Magistrat bereits Radklammern angebracht.

Das nützt auch nur bedingt: Seit Februar steht ein Pkw mit slowakischem Kennzeichen in der Koss-Straße – mit so blockierten Rädern und blockiert so einen Gebührenparkplatz – ohne Konsequenzen.