Für Sozialleistungen Sex gefordert? Prozess wird neu aufgerollt
WELS. Im Fall jenes 64-jährigen, pensionierten Beamte aus dem Bezirk Gmunden, der gegen sexuelle Dienste diverse Bescheinigungen ausgestellt haben soll, hat der Einzelrichter am Landesgericht Wels heute ein Unzuständigkeitsurteil gefällt.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Gmundner Bezirkshauptmannschaft musste sich gestern vor dem Landesgericht Wels wegen Geschenkannahme und des Vergehens der Vorteilsannahme verantworten. Einzelrichter Anton Weber fällte am späten Nachmittag allerdings ein Unzuständigkeitsurteil, das nicht rechtskräftig ist.
Der Hintergrund: Aufgrund von Zeugenaussagen erhärtete sich gestern der Verdacht des Tatbestands der geschlechtlichen Nötigung. In diesem Fall muss bei Gericht ein Schöffensenat statt eines Einzelrichters das Urteil fällen.
Video vom Prozess:
Bei der gestrigen Verhandlung wurde bereits zu Beginn die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Kurz vor 9.30 Uhr warf dann Staatsanwalt Günther Diplinger dem Pensionisten vor, gegen sexuelle Dienste Bescheinigungen für Heizkostenzuschüsse, die Sozialhilfe beziehungsweise die Mindestsicherung ausgestellt zu haben. Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum zwischen 1998 und 2015. Allerdings sind die Vorfälle erst im vergangenen Jahr öffentlich geworden.
Zwei Frauen brachten den 64-Jährigen nun vor den Einzelrichter. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Doch aufgrund der gestrigen Aussage eines der beiden Opfer vor Richter Weber erhärtete sich der Verdacht der geschlechtlichen Nötigung. Je nach Schwere des Vergehens droht dem Beamten nun eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu 15 Jahren.
Bei einem Schuldspruch wegen der gestern verhandelten Vergehen wäre der 64-Jährige zu maximal zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. (dada/müf)