Laut OGH-Urteil muss der Fliegerverein das Flugplatz-Gelände Ende 2030 auf eigene Kosten räumen und dem Vermieter, der Stadt übergeben.
In erster und zweiter Instanz bekam der Fliegerclub Recht. Der OG entschied aber anders. Gegen den Rechtsspruch gibt es kein Rechtsmittel mehr. Für die Vertreter der Stadt ist dieser Urteil nicht mehr als eine Genugtuung. Die ursprünglichen Pläne, ein Betriebsbaugelände mit dem Flugplatz zu verbinden, scheiterten schon vorher an der Entscheidung der EU, den 120 Hektar großen Flugplatz als Natura-2000-Gebiet auszuweisen.