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Das Baden im Welser Mühlbach wird zur unendlichen Geschichte

Von Friedrich M. Müller   11.Mai 2011

Ein Agenda-Anliegen war eine Liegewiese mit Bademöglichkeit im Mühlbach südlich der Minoriten. Widerstände von Anrainern konnten teilweise ausgeräumt werden.

Nun beginnt sich die Idee in den Paragrafen zu verheddern: „Mit der Ein- und Ausstiegsstelle geht Baden über den Gemeingebrauch hinaus, wie es der Fall wäre, wenn wer einfach hineinspringt. Daher ist eine Wasserrechtsverhandlung notwendig, die derzeit ausgesetzt ist, weil ein Nachbar verweigert, dass an seinem Grundstück ein Sicherungsseil fixiert wird“, sagt Magistratsjurist Norbert Ellmerer. Das Seil ist aufgrund der Strömungsgeschwindigkeit notwendig.

Das ist nicht die einzige Hürde. Wer eine Stiege in den Mühlbach baut sei auch dann bei Unfällen in der Verantwortung, wenn die Tafel „Baden auf eigene Gefahr“ aufgestellt ist. SP-Bürgermeister Peter Koits spricht von „amerikanischen Zuständen“.

Diese gibt es freilich nicht überall: „Bei Linzer Badeseen gilt nach der Seenordnung ‘Baden auf eigene Gefahr‘. Es entsteht auch kein Vertrag zwischen uns und dem Gast, weil kein Eintritt verlangt wird. Sonst müssten wir ja rund um die Uhr um den ganzen See Bademeister situieren“, sagt Thomas Lettner von der Linz AG.

Im niederösterreichischen Städtchen Zwettl ist das idyllische Flussbad am Kamp nach dem Bäderhygienegesetz genehmigt, verfügt nur über einen Schwimmer-Bereich und – siehe Linzer Seen – ist ohne Eintritt auf eigenes Risiko zu benützen.

Welser Bürger, die bei der Innenstadt-Agenda viel Zeit und Energie investierten sind sauer: „Hätten uns Juristen das bereits von einem Jahr gesagt, hätten wir die Finger davon gelassen“, sagte gestern ein Welser zu den OÖnachrichten.

Günter Rübig, der Obmann der Mühlbach-Genossenschaft, hat mit dem Flussbad kein Problem, rät aber: „Aufgrund der Strömung ist das sicher nur für geübte Schwimmer geeignet.“

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28. März 2024