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Causa Welldorado: Nur Freisprüche sind rechtskräftig

06. Dezember 2016, 00:04 Uhr
Causa Welldorado: Nur Freisprüche sind rechtskräftig
Verurteilte legten Berufung ein. Bild: Matthias Lauber

WELS. Der Welldorado-Prozess geht in die nächste Instanz: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verurteilten legten Rechtsmittel ein.

Wie berichtet, wurde die geständige Kassierin Regina Sch., die mindestens 416.000 Euro an Eintrittsgelder des städtischen Bäderzentrums veruntreut haben soll, zu 30 Monaten Haft verurteilt. Ihr Vorgesetzter, Josef H., erhielt eine Geldstrafe von 12.840 Euro sowie eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten. Sie beriefen nun gegen die Urteilssprüche.

Die Freisprüche für Alfred W. und der Chefkassierin Margot M. sind indes rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt allerdings noch immer gegen die Vorgesetzten Josef H. und Alfred W. Möglicherweise wird ein neues Gerichtsverfahren wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs eingeleitet.

Bürgermeister Andreas Rabl (FP) will zudem Regress-Ansprüche der Stadt Wels geltend machen.

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5  Kommentare
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kritzelei (1.297 Kommentare)
am 26.01.2017 06:20

Ich vertrete ebenso die Meinung, daß die Strafe für Josef H. zu gering ist. Bei W. stellt sich ja die Frage des
Amtsmißbrauchs, aber wo bleibt die Verantwortung des seinerzeitigen Finanzreferenten Hermann W., Bruder des freigesprochenen Magistratlers. Hätte der nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden müßen,
daß er einer seiner Aufgaben ( Kontrolle der Einnahmen unserer Stadt ) nicht nachgekommen ist ?!
Die Einen hängt man, die Andern läßt man laufen - das kanns doch wohl nicht sein !

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Plaudertasche1970 (2.682 Kommentare)
am 07.12.2016 08:54

Justizia ist unberechenbar...

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 06.12.2016 08:03

Die Freisprüche für Alfred W. und der Chefkassierin Margot M. sind indes rechtskräftig.

Versagen JUSTIZ und aller PARTEIEN LICHT ins DUNKEL der HINTERGRÜNDE zu bringen.

Eine Schande für die WELSER STADTREGIERUNG,
die dies auch noch wie Reindl-Schweighofer gutheißt.

Ich will Klage einreichen ist genauso NEBELÖS,
wie diese VERBRECHEN nicht bis ins letzte Detail aufzuklären.

Frage - wie qualifiziert sind Staatsanwälte, wenn Sie nicht einmal VERBRECHEN aufklären und Anklagen können bzw. Richter und ein Schöffensenat ein URTEIL sprechen,

welche alle ASPEKTE des VERBRECHENS und Beteiligte umfasst?

Wieviel wussten MITARBEITER im Magistrat, Wels und GR-Mitglieder die sich JETZT in neuen POSTEN VERKLEIDEN?

Wo war KONTROLL-Aufsichtspflicht Ausschüssen?
Was hat Finanzreferent unternommen?

Warum macht Rabl keine Amtshaftungsklage und untersucht LÜCKENLOS alle ABTEILUNGEN und STADTLICHEN/HALBSTADTLICHE Institutionen, die mit STEUERGELDER arbeiten?

Wie Tief ist WELS VERSUMPFT?

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Urwelser (1.230 Kommentare)
am 06.12.2016 12:23

Nicht genügend, setzen!

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Urwelser (1.230 Kommentare)
am 06.12.2016 07:12

Aha. Na, es bleibt nun zu hoffen dass H. und Sch. eine weitaus höhere Strafe ausfassen. Jeder Hendldieb wird wesentlich härter abgestraft. Mit dem Strafausmass für Sch. könnte ich noch einverstanden sein, mit jenem von H. bei weitem nicht. Der windet sich wie eine Schlange, hat überhaupt kein Unrechtsbewusstsein. Keine Einsicht heißt, da muss nachgebessert werden. Und zwar deutlich. Nun kann die ach so unabhängige Justiz zeigen, wie unabhängig sie wirklich ist. Alles andere als eine Erhöhung der Strafe für H. wäre ein Armutszeugnis.

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