15 Jahre nach der Eröffnung ist der Welser Bahnhof ein Sanierungsfall
WELS. Nach Wassereintritt muss Stiege an der Bahnhof-Südseite von Grund auf erneuert werden.
WELS. Bauhandwerker geben seit einem Monat an der Südseite des Hauptbahnhofes den Ton an: Dort sind Rolltreppe und Stiege noch bis Mitte September gesperrt.
Die Sanierung ist aufgrund von Witterungsschäden notwendig, heißt es seitens der Bundesbahnen. Offensichtlich wurden Fehler beim Bau der Treppe und des Übergangs zur Passage im ersten Obergeschoß gemacht. Es hat keinerlei Gefälle beziehungsweise Abflusssysteme für Regen- und Schmelzwasser gegeben. Dadurch gelangte Wasser – im Winter vermischt mit Tausalz – an die Metallkonstruktion der seitlichen Glaswände. Diese sind nach 15 Jahren völlig korrodiert und liegen noch als Zeugen auf der Baustelle.
Die Baufachleute haben nun an der Treppenbasis ein leichtes Gefälle aufgetragen, sodass künftig Wasser gezielt abfließen kann und keinen Schaden mehr anrichtet. Nach Angaben der Bundesbahnen belaufen sich die Sanierungskosten auf rund 250.000 Euro, wobei in dieser Summe auch Reparaturen abseits der Treppensanierung enthalten sind. Eine exakte Summe könne daher nicht genannt werden.
Rolltreppe wieder in Betrieb
Eine gute Nachricht gibt es für Reisende, die am Bahnsteig 2 ankommen: Dort ist die Rolltreppe seit heute wieder in Betrieb; sie stand nach einem technischen Gebrechen zwei Wochen lang still.
Die aktuelle Sanierung ist allerdings nicht die erste bei dem im November 2005 eröffneten Hauptbahnhof. Durch versteckte Baumängel löste sich drei Jahre nach Inbetriebnahme beim Übergang zur Neustadt ein 250 Kilo schweres Glaselement und krachte auf die Gleise. Glücklicherweise wurde bei diesem Zwischenfall niemand verletzt.
Aus Sicherheitsgründen wurden zunächst Holzplatten, später neue Glaselemente montiert. Danach war der Übergang auch gegen Wind und Wetter abgedichtet. Zuvor war Feuchtigkeit durch die wenige Zentimeter breiten Schlitze eingedrungen, dadurch begann sich der Bodenbelag zu wölben.
Als das Projekt des Bahnhofneu/Umbaus vorgestellt wurde kritisierte ich (als Gemeinderat und Mitglied des Verkehrsausschusses) zweierlei:
1. Dass die vorhandene Bahnsteigunterführung nicht genutzt werde und
2. die Gleisüberführung nicht kunden- (fahrgast-)-freundlich ist. Eine Überführung erfordert die Überwindung von rund 7 m ab Schienenoberkante (SOK), eine Unterführung die Hälfte. Der damals anwesende General Rüdiger vorm Walde konnte offenbar mit dem Begriff SOK nichts anfangen. Fachleute, wohin man blickt.
Die mangelhaft gesicherten Glasscheiben am Übergang noch in Erinnerung?....
vollkommen richtig, dieser Bahnhof ist der größte Verhau neben dem Welios aus der Koitsära!!!!
Hätten die ÖBB die Spitzen-Idee von Hermann Wimmer, den Bahnhof unter die Erde zu verfrachten, umgesetzt, dann wäre dieser jetzt von Wind und Wetter geschützt ...
Koits"Mausenläum" ohne türkischer Baubeteiligung und schon gings schief!!! Katastrophenbahnhof rundherum!!!!!!!
waren da auch solche stümper am werk,wie beim berliner flughafen und dem Krankenhaus nord.dann wundert es mich nicht.
Für solche Fälle sollte die Baufirma den Schaden bezahlen müssen, schließlich ist es deren Schuld, dass es keinen Wasserabfluss gibt.
Im Bau- sowie Baunebengewerbe ist es häufig der Fall, dass die verantwortliche Firma nach 15 Jahren gar nicht mehr existiert.
Es ist nicht Schuld der Baufirma.Sie hat das gebaut was die ÖBB "bestellt"hat.
"Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übernahme und beträgt bei Bauwerken drei Jahre" (ÖNORM B 2110) Es können auch verlängerte Gewährleistungsfristen vertraglich vereinbart werden(BGB)Bis zu 5 Jahre
Aber nach 15 Jahren werden wohl die ÖBB auf dem Schaden sitzenbleiben.
Mit ein bisserl Fachwissen hätte den Fachleuten der ÖBB das Problem schon in der Planungsphase spätestens aber bei der Übergabe auffallen müssen.
Ja, es stellt sich nur die Frage wer diesen Schmarrn geplant hat. Hat das nicht ein Architekt gemacht? Sicher nicht die ÖBB!
Das Architekturbüro ist in Wels bekannt und wurde mit zahlreichen Preisen geehrt.
Architekten zeichnen Pläne. Entwurf nach Wunsch des Bauherrn.Sogenannte Ausführungspläne macht entweder das gleiche Architektenbüro oder ein externes Planungs-bzw.Ingenieurbüro.
Nach Fertigstellung der Pläne muss der Bauherr prüfen und zum Bauen freigeben.
In dem Moment übernimmt er als Bauherr die Haftung für eventuelle Planungsfehler die ihm bei der Prüfung nicht aufgefallen sind.Das trifft übrigens auch für den kleinen Häuslbauer zu.