Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Welfenprinz Ernst August durfte das Gefängnis verlassen

Von OÖN   10.September 2020

Keine Untersuchungshaft verhängte gestern eine Haft- und Rechtsschutzrichterin des Welser Landesgerichts über Ernst August von Hannover. Der 66-Jährige durfte die Justizanstalt Wels zwar verlassen – allerdings nur gegen "gelindere Mittel".

Diese Auflagen sehen vor, dass der Urenkel des letzten deutschen Kaisers, Wilhelms II., vorerst nicht in sein Schloss in Grünau im Almtal zurückkehren darf. Er müsse sich "an einem bestimmten Ort aufhalten" und sich "vom mutmaßlichen Tatort" fernhalten.

An welchem Ort der Prinz nun weilt, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels nicht mit. Denn es gehe "um die Gesundheit und damit den höchstpersönlichen Lebensbereich" des Beschuldigten. Auch die Frage, ob nun ein Gutachten zur Frage der Zurechnungsfähigkeit des 66-Jährigen eingeholt werde, beantwortete der Staatsanwalt nicht.

Wie berichtet, war Ernst August am Montag festgenommen worden. Er soll ein Haushälter-Ehepaar, das für ihn arbeitet, verbal attackiert haben, indem er gedroht haben soll, er werde einen "Schlägertrupp" schicken, wenn sie sich nicht "schleichen". Zudem soll er mit einem Verkehrsschild eine Scheibe eingeschlagen haben.

Der mutmaßliche Vorfall am Montag war nicht der erste. Bereits im Juli soll er sich gegenüber Polizisten aggressiv verhalten haben. Bei einer Verkehrskontrolle soll er Beamte mit einem Baseballschläger bedroht haben. Der 66-Jährige wurde damals in die Psychiatrie eingeliefert.

Die Ermittlungen wegen gefährlicher Drohung, versuchter Nötigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung zum Nachteil eines Polizisten seien noch nicht abgeschlossen, hieß es.

copyright  2024
24. April 2024