Weiter Kritik an "Entmachtung" des Umweltanwalts

12.Jänner 2019

Vor allem die Umweltanwaltschaft würde diese Novelle treffen. So könnten etwa Forststraßen verbreitert oder verlegt sowie Boden-Aufschüttungen und -abgrabungen vorgenommen werden, ohne dass ein Umweltanwalt eingebunden werden müsse.

FP-Klubobmann Herwig Mahr sagt, dass es zu keinen Abstrichen in der Qualität des Natur- und Artenschutzes komme. Auch könne von einer "Entmachtung der Umweltanwaltschaft" nicht die Rede sein. Es würde lediglich die Aarhus-Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag, umgesetzt, in dem die Einbindung von NGOs in bestimmten Verfahren verlangt wird. Den NGOs stehe es weiters frei, einen Umweltanwalt zu konsultieren.