Warum Jäger einfacher an Waffen kommen

LINZ. Von Jagdkarten-Besitzern verlangen die Behörden so gut wie nie waffenpsychologische Gutachten.
Wer eine Pistole kaufen möchte, muss nachweisen, dass von ihm keine Gefahr ausgeht. Dafür braucht es ein waffenpsychologisches Gutachten. Dieses muss Aufschluss darüber geben, ob der angehende Waffenbesitzer "dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden", schreibt das Waffengesetz vor. Doch diese Regelung gilt nicht für jeden. Jäger sind davon ausgenommen.