Warum an manchen Orten noch geraucht werden darf
LINZ / PASCHING. Trotz Verbots in der Gastronomie: Raucherlounges in Einkaufszentren erlaubt
Das seit Monatsbeginn geltende absolute Rauchverbot in der Gastronomie zwingt so manchen Wirt, alternative Raucherbereiche im Freien bereitzustellen. Dies löst nun bei vielen Gastronomen weitere Probleme aus, denn eine gesetzliche Richtlinie, was erlaubt ist, gibt es noch nicht (siehe Ausgliederung).