Waldbrand: Land ersetzt Bergrettung Kosten
LINZ/STEINBACH AM ATTERSEE. Bergretter verloren Prozess vor Oberstem Gerichtshof und blieben auf Einsatzkosten sitzen – Land springt in einem Fall ein.
Die Reaktionen waren überwältigend. Viel Zuspruch, aber wenig Verständnis für die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) war den zahlreichen Nachrichten zu entnehmen, die Christoph Preimesberger heute den ganzen Tag über erhielt.
„Dass unsere Arbeit so wertgeschätzt wird, hat mich wahnsinnig gefreut“, sagt der Leiter der Bergrettung Oberösterreich. Den vielen positiven Nachrichten war eine negative vorausgegangen: Wie berichtet, hatte Oberösterreichs Bergrettung einen Prozess gegen die Republik Österreich verloren.
Die Bergrettung hatte Kostenersatz in der Höhe von 4087,50 Euro für einen tagelangen Einsatz bei einem Waldbrand in Steinbach am Attersee im August 2013 gefordert. Während das Land- und Forstwirtschaftsministerium der Gemeinde Steinbach, die finanzielle Verantwortung für ihre Feuerwehr trägt, die Löschkosten in der Höhe von 114.000 Euro ersetzen musste, gingen die Bergretter vor dem OGH leer aus.
Es hätte eine ausdrückliche Anordnung der Gemeinde für deren Einsatz geben müssen, hieß es im Urteil. Auch deren pauschales Verrechnungssystem sei ungültig. Oberösterreichs Bergrettung verlor den Prozess – und musste auch für dessen Kosten aufkommen.
„Noch Gespräche notwendig“
Nun springt aber das Land Oberösterreich zur Seite. Die Kosten für den Brand in Steinbach am Attersee sollen zeitnah ersetzt werden. „Wir in Oberösterreich differenzieren nicht innerhalb der ehrenamtlichen Organisationen. Alle leisten einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft. Das Land Oberösterreich wird daher unbürokratisch und unkompliziert die Kosten übernehmen“, sagt Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP), der die „hochprofessionelle Arbeit“ der Bergretter lobte.
Bergrettungschef Preimesberger freue sich über dieses „Zeichen der Wertschätzung“. Um für derartige Einsätze auch in Zukunft auf „gesunden Beinen“ zu stehen, seien aber noch weitere Gespräche notwendig. Denn auch für einen Waldbrand in St. Lorenz am Mondsee (2019) hat das Landwirtschaftsministerium eine Übernahme der Kosten in der Höhe von 4634,50 Euro bis dato abgelehnt.
Bei der Hilfestellung anlässlich der aufgelaufenen Kosten für die erheblichen Materialschäden-u. verluste beim Großbrand des Schlosses Ebenzweier hat das Land die Gemeinde (welche den Feuerwehren ihre Schäden abgegolten hat) schmählich im Regen stehen gelassen.
Sicher ist die Gemeinde, in welcher das Schadensereignis stattfindet verpflichtet, den Feuerwehren ihre Schäden zu ersetzen, aber immerhin ist Land Eigentümer des Schlosses, und da wäre mM. zumindest ein Zeichen des guten Willens zu erwarten gewesen - Versprechen und mündliche Zusagen gab es ja, aber das war`s dann.
Ein Sprichwort sagt: "Wo ein Wille, da ein Weg."
Das heißt für mich, dass das Ministerium grundsätzlich nicht zahlen will (wollte).
Wenn ein Wille vorhanden gewesen wäre, hätte man die Bergrettung ganz einfach darauf aufmerksam machen können, dass die gelegte Rechnung in der vorliegenden Form nicht akzeptiert werden kann und man eine entsprechende passende Neuausstellung erwarte.
Ich darf darauf verweisen, wie lange die Feuerwehren um die Kosten für den Waldbrand in Windischgarsten haben streiten müssen - jahrelang.
Wir - die div. Einsatzorganisationen - dürfen zwar für Vater Staat stets "Gewehr bei Fuß" stehen und uns den Buckel krumm machen, aber wenn`s um zahlen geht, gibt`s taube Ohren, dabei nimmt kein Mitglied einen Euro persönlich, sondern es wird doch alles wieder in die Ausrüstung investiert.
Es ist zwar lobenswert, dass das Land einspringt, das ist mM jedoch auch nur dem geringen Betrag und der Vorwahlzeit geschuldet.
Fortsetzung folgt.
Das Urteil des Gericht finde ich nachvollziehbar.
Die Bergretter hätten das Geld in der Zwischenzeit sicher auch durch eine Spendenaktion oder einen Weihnachtsmarkt dreimal wieder reinholen können. Dabei hätte man auch lernen können wie man korrekte Rechnungen schreibt. Das sollte das Land OÖ in Zukunft besser überwachen.
Diesen Prozess durchzuführen war zudem auch nicht wirklich klug. Aber was will man erwarten….
Setzt das Land auch 4-5000,- Kopfgeld auf die Zündler aus?
Oder wäre das für den Tourismus Geschäfts-schädigend 🤔
Warum erst jetzt? Da muss bis zum OGH gegangen werden wegen 4.000 € .
Aber heuer ist ja Wahljahr, da samma großzügig.
Die Politik sollte endlich klare Regeln schaffen, statt sich als großzügiger Samariter aufzuführen, wie eben Stelzer.
Herr Stelzer, bei mir haben Sie jetzt einen dicken Pluspunkt.
Der Betrag kommt sicherlich aus dem Wahlbudget.
4087,50 Euro, die Herr Stelzer nicht aus der eigenen Tasche bezahlt, sondern wir Steuerzahlenden. Aber trotzdem danke.
Da haben die Paragraphenfurzer wieder ein kräftiges Zeichen gesetzt. Das Kuhurteil ist noch in Erinnerung.