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Verschmutztes Wasser: Schuldsprüche

15. Juli 2020, 00:04 Uhr
Verschmutztes Wasser: Schuldsprüche
Verschmutztes Trinkwasser Bild: Spitzbart

WELS/OHLSDORF. Zwei Männer wurden bei Prozess um Ohlsdorfer Trinkwasser erneut verurteilt.

Zum zweiten Mal saßen ein Beschäftigter einer Deponie und ein Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebs gestern am Landesgericht Wels auf der Anklagebank. Den beiden Männern wurde vorgeworfen, für die Verschmutzung des Ohlsdorfer Trinkwassers in den Jahren 2013 und 2014 verantwortlich gewesen zu sein. Ins Rollen kam der Fall, als sich zu Beginn des Jahres 2014 Bewohner in Ohlsdorf über einen modrigen Geschmack und Geruch beschwerten, wenn sie den Wasserhahn aufdrehten.

2017 fand der erste Prozess statt, die Beschuldigten haben Geld- und bedingte Haftstrafen ausgefasst, die Urteile wurden aber vom Oberlandesgericht Linz aufgehoben. Gestern sind die beiden Männer erneut schuldig gesprochen worden. Der Mitarbeiter der Entsorgungsfirma ist zu sechs Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden, bei ihm sah das Gericht einen Vorsatz. Der Beschäftigte der Deponie habe hingegen fahrlässig gehandelt und ist zu drei Monaten bedingt und 2700 Euro unbedingt verurteilt worden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschäftigten des Entsorgungsbetriebs vor, er habe veranlasst, dass Abwasser aus einer Pflanzenschutzmittelproduktion auf die Deponie anstatt in die dafür vorgesehene thermische Verwertung kommt. Der Deponiemitarbeiter soll die Eingangskontrollen vernachlässigt haben. Rund 1400 Tonnen Flüssigabfälle sollen zu einer länger als eineinhalb Jahre andauernden Grundwasserverschmutzung rund um Ohlsdorf geführt haben, die einen Schaden von drei Millionen Euro verursacht haben soll.

Bei dem Entsorgungsexperten ging das Gericht von vorsätzlichem Handeln aus. Bei einem Organisationsverschulden dieses Ausmaßes sei es nicht vorstellbar, dass dieses fahrlässig geschehen sei oder dass der Angeklagte es nicht bemerkt hätte, wenn jemand das an ihm vorbei getan hätte, so der Richter. Bei dem Deponiemitarbeiter sah er hingegen Fahrlässigkeit.

Die Strafen sind ähnlich wie bei dem Prozess vor drei Jahren. Einen Unterschied gibt es hingegen bei den Privatbeteiligten-Ansprüchen: Waren dem Land Oberösterreich und Gemeinden 2017 noch Summen im insgesamt mittleren sechsstelligen Bereich zugesprochen worden, so wurden sie diesmal – wie das Unternehmen, zu dem die Deponie gehört – auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Nur eine große Firma, die ihre Wasserversorgung umstellen musste, bekam 86.500 Euro zugesprochen.

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