Toter in Linzer Liftschacht - Schachttüre war nicht verriegelt
LINZ. Nach dem tödlichen Sturz eines 93-Jährigen in einen Liftschacht in einem Hochhaus in Linz Ende Jänner steht laut Staatsanwaltschaft fest, dass ein Fremdverschulden vorliegt.
Das habe ein Gutachten ergeben, vermeldete ORF-Radio Oberösterreich am Mittwoch. Der betagte Mann war tot im Liftschacht gefunden worden, er war an schweren Kopfverletzungen gestorben. Der Unfallhergang blieb unklar, weshalb ein Gutachten in Auftrag geben wurde. So ließ sich offenbar die Lifttüre öffnen, obwohl die Kabine nicht im entsprechenden Stockwerk war, was laut Aufzugsexperten aufgrund des Mechanismus eigentlich nicht möglich sein dürfte, hieß es im Radio.
"Da das Opfer die Schachttüre nicht selbst notentriegelt hat, deutet das Gutachten auf ein Fremdverschulden hin - nämlich dahin gehend, dass die Schachttüre zum Unfallzeitpunkt lediglich angelehnt und nicht verriegelt war, als das Opfer zum Aufzug gekommen ist", sagte Reinhard Steiner von der Staatsanwaltschaft Linz.
Zum konkreten Verschulden habe der Gutachter keine Aussagen treffen können, die Polizei führe noch Erhebungen durch. Die Feuerwehr hatte jedenfalls am Vorabend des Unglücks mehrere Personen aus dem defekten Lift befreit und ihn dann außer Betrieb genommen.
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