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Toter in Linzer Liftschacht: Freispruch für Feuerwehrmann

Von nachrichten.at/apa, 09. August 2022, 10:54 Uhr
Verhandlungsraum im Landesgericht Linz Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Nach einem tödlichen Sturz eines 93-Jährigen in einen Liftschacht in einem Linzer Hochhaus ist am Montag ein Feuerwehrmann vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung aufgrund von Unterlassung freigesprochen worden.

Der 36-Jährige war angeklagt worden, weil die Türe im Jänner 2020 zum Liftschacht nicht verschlossen war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, bestätigte ein Sprecher des Bezirksgerichts einen Bericht im ORF OÖ am Dienstag. Der betagte Mann war tot im Liftschacht gefunden worden, er war an schweren Kopfverletzungen gestorben.

 Der Unfallhergang blieb vorerst unklar, weshalb ein Gutachten in Auftrag geben wurde. So ließ sich offenbar die Lifttüre öffnen, obwohl die Kabine nicht im entsprechenden Stockwerk war, was laut Aufzugsexperten aufgrund des Mechanismus eigentlich nicht möglich sein dürfte. Die Feuerwehr hatte jedenfalls am Vorabend des Unglücks mehrere Personen aus dem defekten Lift befreit und ihn dann außer Betrieb genommen. Daher ging die Anklagebehörde von Fremdverschulden aus.

Nach weiteren Gutachten, die den Feuerwehrmann sowohl be- als auch entlasteten, erfolgte am Montag der Freispruch, hieß es weiter beim ORF OÖ. Laut dem Sprecher ging die Richterin davon aus, dass der Feuerwehrmann nach dem Rettungseinsatz die Lifttüre überprüft und sich auch vergewissert habe, dass sie geschlossen war. Die Türe dürfte aus einem anderen Grund wieder aufgegangen sein. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung angekündigt.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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alex4490 (131 Kommentare)
am 09.08.2022 21:05

Da hat einer einen Job, in dem sich alles darum dreht, anderen zu helfen.
Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass der Feuerwehrmann keinen Fehler gemacht hat.
Liebe Staatsanwaltschaft: Geht es bei der Berufung um Eigeninteressen oder wisst ihr einfach nicht, wann man aufhören muss.
Oder liegt es daran, dass euch niemand zur Verantwortung zieht, wenn ihr Mist baut.
Jedenfalls habe ich noch nie gehört, dass ein Staatsanwalt wegen fahrlässiger Freiheitsberaubung verurteilt wurde, wenn er einen Unschuldigen hinter Gitter gebracht hat.

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wxw (71 Kommentare)
am 09.08.2022 13:00

Kann mir jemand erklären, warum die Staatsanwaltschaft hier eine Berufung erwägt?

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trude (1.253 Kommentare)
am 09.08.2022 13:36

Staatsanwaltschaft halt, man sieht es ja in vielen anderen Fällen auch. Berufung der Berufung wegen. Und auf der anderen Seite gibts nur Gesudere bzgl. zu wenig Personal etc.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.200 Kommentare)
am 09.08.2022 11:12

Ich hoffe, die Sache ist für den Personenretter bald ausgestanden.
Das tragische Unglück passierte vor etwas mehr als 2 Jahren, warum dauern derartige Prozesse so lange?

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