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Tödlicher Sturz in Liftschacht: Feuerwehrmann angeklagt

22. Jänner 2021, 14:41 Uhr
In diesem Mehrparteienhaus kam es zu dem tödlichen Unfall.
Bild: laumat

LINZ. Ein 34-jähriger Berufsfeuerwehrmann muss wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen am Tod eines 93-Jährigen mit schuld zu sein, der in einem Linzer Mehrparteienhaus in einen Liftschacht gestürzt war.

Fast ein Jahr nach dem Vorfall hat der tödliche Sturz eines 93-Jährigen in einen Liftschacht jetzt juristische Folgen: Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen Berufsfeuerwehrmann einen Strafantrag eingebracht, wie zuerst der ORF berichtete. Der Pensionist war am 31. Jänner 2020 in einem Linzer Mehrparteienhaus mehrere Meter in die Tiefe gestürzt und tödlich verletzt worden. Laut einem Gutachten war die Liftklapptüre nicht ordnungsgemäß verriegelt. Der 93-Jährige konnte daher die Tür öffnen, obwohl kein Lift da war.

Der Feuerwehrmann, der nun wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wurde, soll nach einem Einsatz einen entscheidenden Fehler begangen haben: Nachdem eine Frau im Lift stecken geblieben und von der Feuerwehr befreit worden war, soll sich der 34-Jährige danach „nicht mehr sorgfaltsgemäß von der Wiederverriegelung“ überzeugt haben, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Bei einer Verurteilung droht dem Mann bis zu ein Jahr Haft.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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( Kommentare)
am 22.01.2021 15:14

Das ist der Dank dafür anderen zu helfen. Vor Gericht muss man.

Man muss sich wirklich schon gut überlegen ob man anderen noch hilft, vor allem wen man es ehrenamtlich macht. Ich denke da an die Lehrerin in Unterweißenbach, die die Feuerwehr geklagt hat, weils über einen Schlauch gefallen ist, oder die unzähligen Anzeigen nach Fahrzeugbergungen weil jetzt auf einmal das Auto beschädigt ist.

Natürlich ist der Ausgang hier tragisch. Aber Fehler können überall passieren.

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gent (3.909 Kommentare)
am 22.01.2021 17:02

Die Linzer BERUFSfeuerwehr ist eine bestens ausgebildete Eliteeinheit! Wenn dann jemand wegen eines gravierenden Fehlers zu Tode kommt, ist eine gerichtliche Aufarbeitung das Mindeste!

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( Kommentare)
am 22.01.2021 19:18

Ist mir schon klar dass es um die BF, aber wie in jedem Beruf kann mal ein Fehler passieren.

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