Tödlicher Balkonsturz in Linz: Freispruch für Hotelier
LINZ. Wegen fahrlässiger Tötung wurde gestern am Landesgericht Linz gegen einen 47-jährigen Hotelbetreiber verhandelt.
Zwei seiner Gäste waren von einem Hotelbalkon gestürzt und dabei ums Leben gekommen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, vorgeschriebene Kontrollen nicht durchgeführt und daher Baumängel am Balkongeländer des Hotels nicht gesehen zu haben.
Am 7. Juli 2023 saß in dem Hotel abends eine Runde Männer bei Feierabendbieren auf dem Balkon eines Zimmers zusammen. Zwei von ihnen begannen zu streiten, ein Dritter wollte schlichten. Es kam zu einer Rangelei, bei der zwei Männer (33, 47) an das Geländer stießen, dieses riss daraufhin aus. Der Deutsche und der Pole stürzten aus dem zweiten Stock rund sieben Meter ab und verstarben beide an einem Schädel-Hirn-Trauma.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass der Hotelbetreiber bei den vorgeschriebenen Sichtkontrollen "Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen" habe, obwohl er selbst die fachliche Kompetenz dazu gehabt hätte, den Mangel zu erkennen. Der Hotelbetreiber bestritt diesen Vorwurf und bekannte sich als nicht schuldig. Sein Verteidiger schob die Schuld auf jene, die den Balkon errichtet hatten. "Jene, die die bauliche Mangelhaftigkeit zu verantworten haben, sitzen heute nur nicht vor Gericht, weil es verjährt ist", so der Verteidiger.
Ein Amtssachverständiger hatte den Balkon 2011 begutachtet und keine Mängel festgestellt. Der 47-jährige Angeklagte hatte das Hotel 2016 übernommen und seither baulich nichts verändert. Das Balkongeländer habe er "sicher dreimal jährlich" gemeinsam mit einem Mitarbeiter überprüft. Dabei sei alles "super stabil" gewesen.
Der 47-Jährige wurde schließlich freigesprochen, weil ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er den Mangel hätte erkennen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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