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Tödliche Sexattacke auf Tanzlehrerin in Gmunden: Verurteilter gibt nicht auf

Von nachrichten.at/apa, 23. Jänner 2020, 17:36 Uhr
Mord an Tanzlehrerin: Neuerlicher Antrag auf Prozess-Wiederholung
Helmut S. beim Prozess im Jahr 2014 Bild: kerschi

GMUNDEN. Ein 44-Jähriger, der 2014 wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes durch Unterlassung an einer Tanzlehrerin in Gmunden 20 Jahre Haft ausgefasst hat, gibt nicht auf.

Seine Anwälte kündigten am Donnerstag an, noch vor dem Sommer einen dritten Wiederaufnahmeantrag einzubringen. Außerdem habe man eine Strafanzeige gegen zwei leitende Ermittler eingebracht und ein Amtshaftungsverfahren eingeleitet.

"Die ersten zwei Sätze haben wir verspielt, aber das nächste Game gewinnen wir", sagte der emeritierte Rechtsanwalt Franz Gerald Hitzenbichler am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Gmunden und nahm dabei auf die beiden 2017 und 2018 abgelehnten Wiederaufnahmeanträge Bezug. Nun habe man eine Reihe von "neuen, sehr wesentlichen Beweismitteln" und werde "zeitnah" - noch vor dem Sommer - einen dritten Wiederaufnahmeantrag einbringen. Welche Beweise dies genau sind und woher diese stammen, könne man noch nicht preisgeben.

Daniela Dahlke (OÖN-TV) berichtet aus Gmunden:

Weiters wurde im Dezember 2019 eine Strafanzeige gegen zwei leitende Ermittler eingebracht und Anfang Jänner ein Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet. Nun hat die Finanzprokuratur drei Monate Zeit, dazu Stellung zu nehmen und wenn dieses - wie man erwartet - nicht angenommen wird, werde eine Amtshaftungsklage wegen "Unvertretbarkeit der Entscheidungen" eingebracht. Das Urteil sei "haltlos". Gutachten seien mangelhaft, es hätte "willkürliche und falsche Ermittlungen" gegeben: "Es stimmt nahezu nichts." Vom Amtshaftungsverfahren erwartet man sich unter anderem neue Beweismittel für einen möglichen vierten Wiederaufnahmeantrag.

Hitzenbichler bezeichnete den Fall als "einen der größten Ermittlungsskandale der Zweiten Republik". Es gebe nichts mehr, was den Verurteilten belasten könnte und trotzdem werde die Inhaftierung noch aufrechterhalten. "Es wurde alles so hingedreht, dass der Verurteilte der vermeintliche Täter ist und jetzt wird versucht, alles andere abzuwehren", sagte Hitzenbichler, der ursprünglich den Fall betreut hatte. Nach seiner Pensionierung hat sein Sohn Andre Hitzenbichler die Vertretung übernommen.

Die Vorgeschichte

In der Nacht auf den 7. Juli 2013 feierten das spätere Opfer und der Gmundner im Tennisklub mit Sportkollegen. Zwei Tage später wurde die 51-jährige Frau schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Der Gmundner wurde vor Gericht gestellt und wegen Vergewaltigung mit Todesfolge sowie versuchten Mordes durch Unterlassung zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt.

Seitdem setzte der Verurteilte alles daran, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erwirken und wird dabei auch von einem Personenkomitee unterstützt. Dieses bestehe mittlerweile aus knapp 400 Personen. Man stehe mit dem Verurteilten in Kontakt und würde diesen moralisch unterstützen, so der Vorsitzende Andreas Leeb. Hilfe in Form von finanziellen Mitteln gebe es nicht - auf die Frage, von wem die juristischen Maßnahmen finanziert werden, wollte man bei der Pressekonferenz nichts sagen. Dem Verurteilten gehe es den Umständen entsprechend gut. "Er ist positiv gestimmt und macht das Beste aus der Sache", sagte Leeb.

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