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Tiefschneefahrer auf der Höss: Verfahren eingestellt

Von OÖN/geg, 13. August 2021, 00:04 Uhr
Tiefschneefahrer auf der Höss: Verfahren eingestellt
Ende gut, alles gut: Keine Strafen auf der Höss. Bild: VOLKER WEIHBOLD

HINTERSTODER. Wer Einspruch einlegte, bekam Recht: Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Kirchdorf hat die Verwaltungsstrafverfahren gegen Tiefschneefahrer, die auf der Höss in Hinterstoder verbotenerweise im Wald unterwegs waren, eingestellt – ein Schlussstrich nach acht Monaten.

Wie berichtet, hatte ein Grundeigentümer, der große Teile seines Geländes an die Hinterstoder-Wurzeralm-Bergbahnen (HiWu) verpachtet, Anfang des Jahres in seiner Funktion als beeidetes Forstschutzorgan Skifahrer angehalten, die im Nahbereich der Lifttrasse unterwegs waren. Weil er bei den Kontrollen seine Befugnisse überschritt und unter anderem eigenwillige Protokolle anfertigte und unterschreiben ließ, wurde ihm seine Funktion von der Bezirkshauptmannschaft vorübergehend entzogen.

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5  Kommentare
5  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
KlausBrandhuber (2.066 Kommentare)
am 13.08.2021 12:09

Eine Super-Entscheidung für jene, die sich an nichts halten wollen.
Die Jungbäume und das Wild: völlig egal für Egos.
Ein 100-er bei 70: Weil die Tafel um 3 m verschoben ist, kein Vergehen.
Fortsetzung unendlich!
Und für lauter so Sch... brauchen wir Heere von Juristen!

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JoachimGrill (518 Kommentare)
am 13.08.2021 10:39

Lustige Ansichten in der Unterhose?
Es gibt in diesem Land immer noch Gesetze und laut BVG und AVG findet alle Verwaltung auf Basis dieser Gesetze statt. Soweit eigentlich selbstverständlich für einen Rechtsstaat.
Leider häufen sich die Fälle wo Organe der staatlichen Verwaltung diese Gesetze einfach ignorieren ( auch und vor allem die lieben Blauhöschen) und darauf vertrauen, dass der normale Rechtsunterworfene weder die Zeit noch das Geld hat gegen diese Missetaten vorzugehen.
In diesem Fall haben wir nicht nur ein größenwahnsinniges Forstorgan sondern offenbar auch noch eine erste Instanz die dieses rechtswidrige Handeln in Bescheidform gegossen hat. Anders wäre nämlich eine Beschwerde gar nicht möglich gewesen. Ich hoffe nur, dass sich hier gelernte Juristen in eigner Sache ins Zeug gelegt haben, ansonsten bleiben die Beschwerdeführer nämlich auf ihren eigenen Kosten sitzen.

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Feinschmeckerhas (896 Kommentare)
am 13.08.2021 08:58

Da wollte sich einer ein Zubrot lukrieren. So nach dem Motto - Not macht erfinderisch.

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Unterhose (2.058 Kommentare)
am 13.08.2021 06:55

Ein Freibrief für die, die sich nicht an Gesetze (Forstgesetz) halten.

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jungerstock (262 Kommentare)
am 13.08.2021 07:39

Wie du das auch sehen magst. Dennoch müssen sich Organe der öffentlichen Aufsicht an Bestimmungen und Gesetze halten.

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