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Teure Beute bei Einbruch in Linzer Musikhaus: 16 Monate für Täter

Von nachrichten.at/apa   14.März 2019

Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Serbe hatte bei dem Einbruch im März vergangenen Jahres zuerst die Überwachungskamera des Geschäftes mit Toilettepapier abgedeckt und gemeinsam mit zwei Komplizen insgesamt 39 hochpreisige E-Gitarren und ein Akkordeon mitgehen lassen. Von ihm wurden DNA-Spuren sichergestellt. Bei den Ermittlungen ergab ein Abgleich, dass sie von einem Mann stammen, der bereits vier einschlägige Vorstrafen in Frankreich aufwies. Demnach handelte es sich um einen Slowenen.

Als der Mann als Serbe bei einem weiteren, unbedeutenderen Einbruch im Dezember vergangenen Jahres in ein Geschäft in Wien in flagranti gefasst wurde, stellte sich bei einem weiteren Abgleich heraus, dass er der Täter von Linz war und er sich in Frankreich eine andere Identität zugelegt hatte. Seine Begründung: Er wollte dort arbeiten und das wäre nur als Angehöriger eines EU-Staates möglich gewesen.

Vor Gericht war der 56-Jährige geständig. Er nannte als Motiv für den Einbruch in Linz, Eintreiber seiner Schulden in Serbien hätten ihn massiv unter Druck gesetzt, dabei mitzumachen. Den Einbruch in Wien habe er verübt, weil er zuvor vergeblich Schwarzarbeit in Österreich gesucht hätte und Geld für die Heimreise gebraucht habe.

Das Schöffengericht sprach ihn wegen schweren Diebstahls in Linz sowie des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls in Wien schuldig. Bei der Bemessung der Strafhöhe ging es davon aus, dass der Mann als Kriminaltourist nach Österreich gekommen ist. Erschwerend waren unter anderem der hohe Schaden und die professionelle Vorgangsweise. Mildernd wurde vor allem das umfassende Geständnis gewertet.

Dass er 16 Monate Haft unbedingt ausfasste, überraschte den Angeklagten aber. Er hätte gemeinsam mit seinem Verteidiger eine teilbedingte Strafe erhofft. Doch das Gericht gab ihm zu bedenken, dass ihn auch seine Vorstrafen in Frankreich nicht von weiteren Delikten abgehalten hatten. Letztlich nahm er das Urteil an, auch die Staatsanwaltschaft erklärte Rechtsmittelverzicht - somit ist es rechtskräftig. Dem geschädigten Betreiber des Musikgeschäftes muss er per Urteil die Differenz zwischen der von der Versicherung geleisteten Summe und dem Einkaufspreis der Instrumente in Höhe von über 18.000 Euro bezahlen. Der Verurteilte ist allerdings ohne Einkommen und Vermögen.

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