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Stürze, Badeunfälle: Wie sind die Aufsichtspflichten gegenüber Kindern?

Von Robert Stammler,  16. Juli 2024 13:03 Uhr
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Immer ein Auge auf das Kind im Pool haben. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Kleine Kinder, die in unbeobachteten Momenten aus einem Fenster fallen oder im Schwimmbecken untergehen: Ein Rechtsexperte umreißt den Rahmen der Aufsichtspflicht.

So wurde der Alptraum aller Eltern wahr. In einem Einfamilienhaus im Bezirk Vöcklabruck kletterte ein 18 Monate alter Bub in einem unbeobachteten Moment über eine Couch und stürzte durch das geöffnete Fenster in die Tiefe. Die Mutter hatte sich gerade um ihr anderes Kind im Säuglingsalter gekümmert.  Lesen Sie auch: 18 Monate alter Bub stürzte in Niederthalheim vier Meter in die Tiefe Der Kleine wurde mit schweren Verletzungen von einem Notarzthubschrauber nach Linz geflogen, wo er auf