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Streit um "Spuckschutz": Mühlviertler Firma geht gegen Konkurrenten vor

Von nachrichten.at/apa, 01. April 2020, 11:25 Uhr
Sparmarkt St. Martin/Mkr.
Plexiglasscheiben schützen Kassiererinnen Bild: privat

SALZBURG/SCHWERTBERG. Die durchsichtigen Kunststoffscheiben in Lebensmittelgeschäften sind nun zum Inhalt juristischer Auseinandersetzungen geworden.

Konkret geht es um die Markenbezeichnung "Spuckschutz", die sich ein oberösterreichisches Unternehmen rechtlich sichern ließ. Und diese wird nun mit Anwaltsschreiben verteidigt.

Laut Markenregister des österreichischen Patentamts ist "Spuckschutz" seit knapp 18 Jahren als Markenwortlaut geschützt, die Rechte dazu besitzt das Unternehmen Gyrcizka KG mit Sitz im oberösterreichischen Schwertberg, berichteten die "Salzburger Nachrichten" am Mittwoch.

Forderung: 15.000 Euro Schadenersatz

Der Glas-, Metall- und Kunststoff-Großhändler Fritsche in Anthering bei Salzburg, der auf seiner Homepage ebenfalls "Spuckschutz" anbietet, erhielt deshalb kürzlich einen Anwaltsbrief aus Oberösterreich. Neben Unterlassung und Beseitigung des "gesetzwidrigen Umstands" werden auch finanzielle Ansprüche gestellt. Als vorläufiger Schadensersatz werden 15.000 Euro gefordert - dazu sämtliche Rechnungen, aus denen die unter dem Titel "Spuckschutz" erzielten Umsätze und Gewinne hervorgehen, heißt es im Zeitungsartikel.

"Als würde man 'Guten Morgen' schützen lassen"

Die Anwältin des Salzburger Unternehmens, Christine Bitschnau, bezweifelt, dass der Begriff überhaupt schützbar sei: "Das Wort ,Spuckschutz' ist in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen. Die Firma Gyrcizka hat sich etwas schützen lassen, das nicht schützbar ist", sagt sie. Das sei, als würde man sich "Guten Morgen" schützen lassen. Sie ortet im rechtlichen Vorgehen den Versuch, aus der Coronakrise Profit zu schlagen und die Konkurrenz unter Druck zu setzen. Denn sie wisse von weiteren Betrieben, die das gleiche Schreiben erhalten hätten.

Das Wort "Spuckschutz" beinhalte ein kreatives Element und sei deshalb europaweit geschützt, entgegnete der Anwalt der Gyrcicka KG, Matthäus Metzler. Denn es gebe auch andere Bezeichnungsmöglichkeiten für diese Art von Schutzgläsern. "Mein Mandant vertreibt unter der Bezeichnung ,Spuckschutz' seine Ware und wird damit auf dem Markt auch in Verbindung gebracht." Derzeit finde die rechtswidrige Inanspruchnahme der Marke "in noch nie da gewesener Form und Dimension statt". Gyrcizka habe nicht vor, andere vom Vertrieb von Schutzgläsern abzuhalten, aber ein Interesse daran, dass das ohne Verletzung seiner Markenrechte erfolge, so Metzler.

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82  Kommentare
82  Kommentare
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Hofnarr (318 Kommentare)
am 03.04.2020 14:09

Komisch "Kornspitz" wurde als Markenbegriff gelöscht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kornspitz

Begründung: Die Bezeichnung sei inzwischen ein Allgemeinbegriff.

Frage mich wirklich, wie es zu einer geschützen Wortbildmarke bei "Spuckschutz" kommen konnte.

Aber Geld stinkt nicht … manche habens´s immer noch nicht begriffen …

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peterstadler1 (1 Kommentare)
am 03.04.2020 13:30

Zitat aus anwaltsauskunft.de:

Nach § 8 Marken­gesetz kann man sich unter anderem folgendes nicht schützen lassen:

- Begriffe, die sich als Bezeichnung für Gegenstände und Dienstleistungen eingebürgert und sogenannte Verkehrsgeltung erworben haben, (Diese Recherche muss derjenige vornehmen, der die Marke schützen lassen will.)

- böswillig angemeldete Begriffe.

„Von Böswilligkeit spricht man, wenn Wörter, Zahlen oder Namen in der bewussten Absicht als Marke angemeldet werden, anderen zu schaden“, erklärt Rechts­anwalt Schulte.

Über die Böswillgkeit kann ich mir kein Urteil anmaßen aber ich bin seit 1975 in der Acrylglasverarbeitung tätig und schon mein Vater hat Acrylglas verarbeitet. Der Begriff Spuckschutz war schon damals üblich. Jeder Ladenbauer, der für Fleischereigeschäfte oder Bäckereien tätig war kann das bestätigen - übrigens auch für den Begriff Hauchschutz. Wenn also dieser Klage Recht gegeben wird, kann man nur mehr von einem Markenunrecht sprechen.

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Inmediasres (802 Kommentare)
am 02.04.2020 13:23

Wenn die Firma sich den Begriff schützen hat lassen, ist das zu respektieren! Was soll das ganze Theater? Gelten nun Gesetze oder nicht? Leben wir in einer Anarchie?

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meisteral (11.750 Kommentare)
am 02.04.2020 13:35

Habe Immediasres schützen lassen, sie verwenden meine Begriff! Troll!

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Mondseelandler (345 Kommentare)
am 02.04.2020 10:55

"Mein Mandant vertreibt unter der Bezeichnung ,Spuckschutz' seine Ware und wird damit auf dem Markt auch in Verbindung gebracht."

Ich verbinde die Bezeichnung „Spuckschutz" keinesfalls mit einer bestimmten Firma.
Die Wortmarke sollte gerichtlich aufgehoben werden.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 02.04.2020 11:11

Es geht weder um dich oder mich. Aber in der Branche ist es ein geläufiger Begriff und existiert schon "ewig".

In faden Home-Office-Zeiten wäre es ja ein lukrative Idee, in allen möglichen Branchen nach dortigen Fachbegriffen zu suchen und diese dann schützen zu lassen...

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Ralles (2 Kommentare)
am 02.04.2020 08:38

Guten Morgen , verstehe die Aufregung nicht ein Österreichisches Unternehmen fordert nur sein Recht ein, zum Glück leben wir in einem Rechtsstatt wo es Regeln gibt. Wenn ein Namensschutz besteht wurde dies bei einem Patent bzw. Markenamt beantragt also konform. Die Unternehmen die es nun betrifft hätten sich im Vorfeld informieren müssen, was bei Produkteinführungen bzw. Auswahl von Markennamen erforderlich ist. Zum Glück gibt es Namen und Markenschutz ansonsten würden wir vom Asiatischen Raum mit Plagiaten überrollt und viele einheimischen Unternehmen würden nicht zu Ihrem Recht kommen.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 02.04.2020 09:55

Es ist ja ehrenhaft, wenn du dich extra für diesen Kommentar anmeldest.

Allerdings ändert das nichts an deiner mangelhaften Kenntnis. Denn ein vorhandener Markenschutz kann auch wieder aberkannt werden. Insbesondere dann, wenn es ein beschreibender begriff ist, aber kein Produktname, der idealerweise auch noch mit genau 1 Hersteller (dem Markeninhaber) in Verbindung gebracht wird.

Abgesehen davon war "Spuckschutz" schon bei der Erstanmeldung keine kreative Wortschöpfung, sondern ein geläufiger Begriff in der Branche. Sollte das dem Patentamt 2002 nicht aufgefallen sein, sondern ändert das nichts an der Nicht-Schutzwürdigkeit der Eintragung.

Die Schwertberger Firma begibt sich also auf verdammt dünnes Eis, wenn der Fall nun vor ein Gericht käme. Alles andere als eine Erkennung der Nichtschutzwürdigkeit wäre sehr verwunderlich.

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Ralles (2 Kommentare)
am 03.04.2020 07:41

Danke für das Lob möchte auch mal so viele Kommentare haben wir Sie grinsen.

Wie man sieht gibt es unterschiedliche Ansichten zu diesem Thema, da ich mich in der Branche Lebensmittel seit über 20. Jahre bewege, mir ist der Markenname Spuckschutz ein Begriff und wusste das ein Schutz besteht. Nur zum Vergleich ein anderes Unternehmen ebenfalls aus OÖ hat sich den Namen Hauchschutz schützen lassen also es ist nicht ein Einzelfall wird nur in dieser Zeit aufgebauscht.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 02.04.2020 09:57

"Die Unternehmen die es nun betrifft hätten sich im Vorfeld informieren müssen, was bei Produkteinführungen bzw. Auswahl von Markennamen erforderlich ist."

Kein einziges der online auffindbaren Unternehmen verwendet "Spuckschutz" als Markenname. Sondern als Funktionsbeschreibung.

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1577 (146 Kommentare)
am 02.04.2020 08:05

Ich habe mir nicht alle Kommentare durchgelesen, obwohl interessante Ansätze dabei sind. Ob nachstehender vorkam ist mir also nicht bewusst:
Wenn ein Markeninhaber seine Rechte darauf nicht "dauerhaft" verdeutlicht (es also in der Vergangenheit Namens Störungen nicht geahndet hat), oder sein geschütztes Produkt gar nicht mehr anbietet, so verliert er aus meiner Sicht (sicher erst nach einer "gewissen Zeit") sein Recht auf den Schutz.
Könnte das stimmen?
Unter anderem wäre es für Google ansonsten recht einfach, schützenswerte Markennamen zu filtern und sich die Rechte zu sichern...

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 02.04.2020 10:00

Dein Ansatz klingt korrekt. Ergänzend: Es handelt sich nicht um ein bestimmtes Einzelprodukt oder eine Produktlinie namens "Spuckschutz". Sondern die Schwertberger Firma macht so wie zig andere Unternehmen der Branche invididuelle Plexiglaszuschnitte, welche die FUNKTION eines Spuckschutzes haben.

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Franz_1967 (510 Kommentare)
am 02.04.2020 08:04

Wenn die Firma einen Freund im Justizministerium hat und einen Teil spendet, gewinnt sie die Klage

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kpader (11.506 Kommentare)
am 02.04.2020 01:06

Da hat das Schwertberger Unternehmen wohl recht.

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Bigtrauner (425 Kommentare)
am 01.04.2020 22:07

Mist, warum hab ich mir "Mundschutz" nicht schützen lassen - dann könnte ich jetzt reich werden!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 02.04.2020 00:03

Wer mitdenkt, der handelt, noch bevor die anderen denken grinsen

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Juni2013 (9.845 Kommentare)
am 01.04.2020 18:47

Warum nennt das Salzburger Unternehmen sein Produkt nicht einfach "Tröpfchenabweiser" statt Spuckschutz? Klingt auch besser. Oder ist dieser Begriff auch schon geschützt?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 01.04.2020 19:04

Google nach Spuckschutz und du wirst sehen, wie weit verbreitet dieser Begriff ist.

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hinterste (344 Kommentare)
am 01.04.2020 17:10

Na, die Richterin wird wohl einen "Sachverständigen" bestellen.

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amha (11.322 Kommentare)
am 02.04.2020 10:20

Natürlich wird Frau Rat dies in letzter Konsequenz tun, falls sie sich nicht für unzuständig erklären kann. Letzteres ist die beliebte Einserstrategie für Fälle, welche mit ziemlicher Sicherheit Wellen schlagen und sowieso durch die Instanzen gehen.

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 01.04.2020 15:53

Jeder hat das Recht sein Eigentum auch gerichtlich zu verteidigen,

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jack_candy (7.852 Kommentare)
am 02.04.2020 13:31

Wobei aber zu klären wäre, wie ein relativ weit verbreitetes Wort "Eigentum" sein kann.

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allesistmOOEglich (5.632 Kommentare)
am 01.04.2020 14:59

Das Wort "Spuckschutz" ist ein technischer Ausdruck der modernen Lebensmittelhygiene, und hat als juristisch-lebenmittelhygienischer Ausdruck längst Eingang und breite Verwendung im österreichischen und deutschen (deutschsprachigen) Rechtswesen gefunden. Vgl. zahllose Urteile z. B. der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Die Argumentation von Herrn Mätzchen muss daher ins Leere gehen. Eigentlich ist sie lächerlich.

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allesistmOOEglich (5.632 Kommentare)
am 01.04.2020 15:15

Spuckschutz dient in diesem Sinne als Schutz von Lebensmitteln vor Speichel-bzw. Tröpfchenkontamination durch alle Kunden unabhängig von einer Infektion, insb. aber nicht nur, bei Selbstbedienung, sondern auch im Buffetbereich usw.. Verwirklicht wird er durch Vitrinen ("Budel"), Glaskästen mit Öffnungdeckeln usw.

Daneben gibt es einen Spuckschutz im Gesundheitsbereich, dann verhindert er das Kontaminieren zwischen Personen, z. B. der aktuelle "Maulkorb" der Regierung Kurz beim Einkaufen, oder im öffentlichen Raum.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 01.04.2020 14:59

WENN eine Behörde den Ausdruck schützen lässt , dann zeigt es dass es MÖGLICH ist .Wäre es NICHT möglich , hätte es die Behörde ABGELEHNT .
so viel Wissen kann man eigentlich schon erwarten , auch hier im Forum .

Es gibt auf der Welt unzähligen Ausdrücke die geschützt sind. hier zu lesen .

https://www.dpma.de/marken/markenschutz/index.html

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 01.04.2020 16:08

Ach Pepone, wenn ausgerechnet du über Wissen philosophierst, dann wird es schnell einmal skurril.

Schau doch zum Beispiel einmal in den Link, den du selber gepostet hast. Ist zwar Deutschland und nicht Österreich, aber egal.

"Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben."

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neptun (4.141 Kommentare)
am 01.04.2020 18:50

Pepone will nur 60k Kommentare schaffen also brabbelt er zu jedem Thema irgendwas.

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2good4U (17.629 Kommentare)
am 01.04.2020 18:35

Wären Behörden unfehlbar würde ich Ihnen zustimmen.

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WIB (11 Kommentare)
am 01.04.2020 14:56

Die Existenzängste dieser Firma dürften hoch sein, wenn man in diesen Zeiten andere Firmen wegen einem Wort verklagt. Oh Herr lass es Hirn regnen....

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Altabernichtbloed (332 Kommentare)
am 01.04.2020 14:38

Kann es sein, dass das Virus bei einigen nicht die Lunge sondern das Hirn angreift?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 01.04.2020 14:10

Vielleicht ist es dem aktuellen Eingesperrtsein aufgrund Ausgangsbeschränkungen zuzuordnen. Aber wie man allen Erstes auf die Idee kommt, einem im Jahr 2002 längst im Sprachgebrauch befindlichen Wort ein "kreatives Element" zuzuordnen, das weiß wohl nur der Herr Gyrcizka und sein Anwalt.

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jack_candy (7.852 Kommentare)
am 01.04.2020 13:52

Ich frage mich, wo da ein Schaden vorliegt, für den diese Firma (deren Anwälte offenbar zu viel Freizeit haben) jetzt 15.000 Euro verlangt.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 01.04.2020 14:07

Der Herr Manfred G. ist bereits 2003 in Konkurs gegangen mitsamt seiner Firma. Vielleicht sind es alte Verbindlichkeiten, die er jetzt tilgen will. Oder er gfrettet sich auch mit der neuen Firma mehr schlecht als recht durchs Leben und will mit den 15.000 Euro endlich einmal sowas ähniches wie einen Jahresgewinn haben.

Er selber wird jetzt kaum einen Umsatz- oder gar Gewinnschaden in Höhe von 15.000 Euro erlitten haben. Bzw höher, denn im Artikel wird ja nur beispielhaft 1 Firma genannt.

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Fensterputzer (5.146 Kommentare)
am 01.04.2020 16:49

hmm, du solltest mit solchen Anschuldigungen doch etwas vorsichtiger sein, man weis nie wer das alles liest. Eine Klage wegen Geschäfts-Schädigung und übler Nachrede ist schnell einmal eingebracht. 😯

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 01.04.2020 16:57

Welche Anschuldigung? Das mit den Konkursen von "Manfred Gyrcizka" und der "Gyrcizka KEG", beides im Jahr 2003, ist im Firmenbuch öffentlich zugänglich und nachlesbar. www.firmenmonitor.at

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Fensterputzer (5.146 Kommentare)
am 01.04.2020 17:30

Oder er gfrettet sich auch mit der neuen Firma mehr schlecht als recht durchs Leben und will mit den 15.000 Euro endlich einmal sowas ähniches wie einen Jahresgewinn haben.

Das meinte ich damit.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 01.04.2020 17:42

Okay. Wobei ich das nicht als Versagen darstellen möchte. Sondern es ist meiner Erfahrung nach branchentypisch, dass keine großartigen Gewinne erwirtschaftet werden mit Werbeartikeln (im weitesten Sinne).

Worum es mir mehr geht: Die 15.000 Euro (insgesamt von mehreren Firmen wird vermutlich deutlich mehr erwünscht) sehe ich in keiner Relation zu einem tatsächlichen Gewinnentgang für diese Firma.

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Fensterputzer (5.146 Kommentare)
am 01.04.2020 18:22

Ich geb' dir ja recht, die Anzeige ist Humbug und mM. nicht gerechtfertigt. Ich wollte nur aufmerksam machen. Schnell sind ein paar Zeilen (unüberlegt) geschrieben die sich vielleicht einmal fatal auswirken könnten. OK? ~_~

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 01.04.2020 19:07

Okay.

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jopc (7.371 Kommentare)
am 01.04.2020 13:48

Schleifmaschine
Wohnzimmerschrank
Türstock
Tischplatte
usw.

Lasse ich mir jetzt alles schützen.

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Proking (2.664 Kommentare)
am 01.04.2020 14:52

JOPC,
es liegt mir fern Sie dennoch auf diese Möglichkeit des Erwerbs der Wortmarken zu verweisen, weil Sie wissen, daß dies nicht kostenlos ist. Meines Wissens fallen
nach Erteilung des Rechts alle 10 Jahre neuerlich Kosten beim ÖPA an, die der Salzburger Markeninhaber bezahlt haben muß.
Nur so zum Spaß wird er die Eigentumsrechte nicht aufrecht erhalten haben.

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allesistmOOEglich (5.632 Kommentare)
am 01.04.2020 15:03

und "Rechtsanwalt Dr. Mätzchen". Ein Fall von geistigem Eigendumm.

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dobisam (905 Kommentare)
am 01.04.2020 18:18

Schleifmaschine
Wohnzimmerschrank
Türstock
Tischplatte
usw.

All diese Bezeichnungen können Sie sich schützen lassen, wenn es diese Ausdrücke nicht schon gibt und von Ihnen für eben diese Gegenstände definiert werden.

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0x00 (2.049 Kommentare)
am 01.04.2020 13:17

Und für alle, die heute noch nicht auf den Kalender geschaut haben. Heute ist der 32. März. Habe schon bessere Redaktionsscherze gelesen

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handycaps (2.141 Kommentare)
am 01.04.2020 13:42

Firma und Spuckschutz existieren real.

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goldfinger1707 (5.658 Kommentare)
am 01.04.2020 13:48

tatsächlich... ich hätte das auch für einen Aprilscherz gehalten....

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2good4U (17.629 Kommentare)
am 01.04.2020 13:08

"Das Wort "Spuckschutz" beinhalte ein kreatives Element und sei deshalb europaweit geschützt, entgegnete der Anwalt der Gyrcicka KG, Matthäus Metzler. "

Das einzig kreative was ich erkennen kann ist die Rechtsauslegung in dieser Angelegenheit.

Was soll daran kreativ sein eine Scheibe die vor Spucke schütz Spuckschutz zu nennen?
Das ist doch lediglich eine Produktbezeichnung so wie ein Holzhammer ein Hammer aus Holz ist, eine Bohrmaschine eine Maschine zum bohren und ein Blickschutz ein Schutz vor Blicken.

Offensichtlich geht es lediglich ums Geld, denn andernfalls hätte ein freundlicher Hinweis an andere Hersteller genügt, sie mögen ihre Scheiben anders nennen (vielleicht wäre ja Rotzschutz noch frei).

Aber mal ehrlich. Wie will man einen Schutz vor Spucke nennen wenn nicht Spuckschutz?

Ich schließe mich der Meinung der Anwältin an dass dieser Begriff gar nicht schützbar ist.

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0x00 (2.049 Kommentare)
am 01.04.2020 13:14

Ich stelle mir die Frage, ob es Zufall ist, dass ausgerechnet ein Unternehmen mit Firmensitz im oberösterreichischen Corona-Epizentrum nun Amok läuft. Warum nicht gleich auf Unterlassung und Demontage aller Schutzscheiben klagen, die man nicht selbst verkauft oder lizenziert hat? Damit ist allen geholfen, v.a. den Handelsangestellten. Oder so ähnlich

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Proking (2.664 Kommentare)
am 01.04.2020 14:55

Das erzählen Sie besser dem Patentamt!

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2good4U (17.629 Kommentare)
am 01.04.2020 18:37

Gerne. Wenn Sie mich dafür bezahlen.

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