Straßenverkehr: Auch Methadon ist eine Droge
WIEN/LINZ. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat ein Urteil des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts gekippt und damit der oberösterreichischen Landespolizeidirektion (LPD) recht gegeben.
Im konkreten Fall hatte die Exekutive einen Autofahrer bestraft, weil er sein Fahrzeug in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt hatte. Demnach hatte er laut einer Blutanalyse Cannabis und Methadon konsumiert.
Der Fahrer brachte in seiner Beschwerde vor, das Methadon sei ihm als Drogenersatztherapie ärztlich verschrieben worden, weshalb es sich keinesfalls um ein Suchtgift im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) handeln könne. Das Landesverwaltungsgericht hatte dem drogenabhängigen Autofahrer recht gegeben, zumal die THC-Konzentration durch Cannabiskonsum im Blut zu niedrig gewesen sei.
In Verordnung als Droge gelistet
Der Verwaltungsgerichtshof hielt nun nach einer Beschwerde der LPD fest, dass auch Methadon ein Suchtmittel sei, weil es in der Suchtmittelverordnung des Gesundheitsministeriums im "Anhang 1" als Suchtmittel aufgelistet sei. In Fällen wie diesem komme es nicht darauf an, ob die Substanz verschrieben wurde, sondern nur, ob es sich um ein Suchtgift handelt und ob dieses zu einer Beeinträchtigung im Straßenverkehr geführt habe, so das Höchstgericht.
Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts wurde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.