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Waidhofens Bürgermeister hat zwei Dienstwägen und kein Fahrtenbuch

Von Hannes Fehringer   09.Mai 2019

Die Benutzung von Dienstkraftwägen beim Magistrat ist Vertrauenssache. „Ich fahre mit meinem Dienstauto nur dienstlich“, sagt Bürgermeister Werner Krammer (VP). Die Beteuerung musste bisher immer reichen.

Die Gemüter doch erregt hat, dass SP-Gemeinderat Armin Bahr den Dienstwagen des Rathauschefs mit der Nummerntafel „WY 100A“ beim Gymnasium parken gesehen hat. Krammer ist dort Professor und hat sich ein paar Stunden Lehrverpflichtung behalten. Die VP empörte sich daraufhin über die „Bespitzelung“, die die SP betreibe, und Krammer verteidigte sich, dass er nach Unterricht ohnehin einen Bürgermeistertermin gehabt habe, die Dienstfahrt nur unterbrochen habe.

Weitere Sichtungen eines möglicherweise privat genutzten Bürgermeisterautos hat auch Bahr nicht gemacht. Aber das interessiert Prüfungsausschuss-Obmann Michael Elsner (UWG) wenig in der Sache. Faktum ist, dass das Kontrollgremium des Gemeinderates einmal mehr wegen des Dienstwagens des Rathauschefs nachgefragt hat und wieder einmal die Feststellung machte, dass in dem Wagen als einzigem des gesamten Fuhrparkes der Gemeinde kein Fahrtenbuch geschrieben wird.

„Es fehlt völlig die Transparenz“, ärgert sich Bahr, „was der Staat jedem Angestellten zumutet, der ein Firmenfahrzeug benutzt, ein Fahrtenbuch zu führen, kann man auch vom Bürgermeister erwarten.“ Aber Krammer ist nicht der erste Magistratschef, der sich die Führung eines Fahrtenbuches des Dienstwagens schenkt. Schon von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (VP) heißt es, dass er die Forderung, seine Autofahrten aufzuschreiben, brüsk zurückgewiesen habe, als er Waidhofner Bürgermeister war. Andere langgediente Rathauskiebitze wollen wissen, dass die Schlamperei noch weiter bis auf den bereits verstorbenen Waidhofner Bürgermeister Erich Vetter zurückreiche.

„Krammer hätte niemand daran gehindert, endlich die gewünschten Aufzeichnungen vorzulegen“, sagt Prüfer Elsner. Er und der Prüfungsausschuss beharrten auf der Empfehlung, dass aus „steuerrechtlicher Sicht eine Abklärung hinsichtlich der Führung eines Fahrtenbuches zu erfolgen“ habe.

Diese Forderung schließt auch einen weiteren Dienstwagen, ein Elektroauto, ein, das der Energieversorger EVN vor zwei Jahren dem Bürgermeister gratis überlassen hat, damit er selbst ausloten könne, wo es in der Stadt bei der Nutzung der E-Mobilität noch hapere. Krammer wird in der Lokalpresse zitiert, dass man „Schritt für Schritt den gesamten Fuhrpark der Stadt auf E-Mobilität umstellen“ wolle. „Gut und schön“, sagt Elsner, „aber das stößt schon an die Grenzen der Verhaltensregeln eines Unternehmens, Geschäftspartner für wohlgesonnene Entscheidungen zu umgarnen.“

Nichts von dem kann Krammer erblicken. Der Magistrat schaffe nun ein digitales Fahrtenbuch an, ansonsten hätte die Lohnsteuerprüfung nie eine Beanstandung getroffen. Wenn nicht doch das fehlende Fahrtenbuch noch verhängnisvoll wird. „Die Finanzverwaltung geht grundsätzlich allen Hinweisen nach“, sagte Johannes Pasquali vom Finanzministerium.

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